Eine neue Verordnung soll die Schifffahrt auf der Alten Donau besser regeln. So werden die meisten Boote ab Jahresbeginn ein Nummerntaferl brauchen, um legal ihre Runden zu drehen. Ein geplantes Tempolimit erhitzte die Gemüter: „Das ist praktisch ein Verbot für den Wassersport“, heißt es von Kritikern. Nach Nachfrage der „Krone“ will die MA45 nun einlenken.
Eine neue Regelung für den Bootsverkehr auf der Alten Donau war schon seit einigen Jahren im Gespräch. Die Anzahl der Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, von Elektrobooten über Stand-up-Paddler bis hin zu Schwimmflößen oder -inseln, hat stark zugenommen. Nun sollen neue Bestimmungen für mehr Sicherheit und Klarheit sorgen. Doch die geplante Verordnung sorgt für große Verunsicherung bei Wassersportlern.
Die meisten Boote ab einer Länge von 4,5 Metern werden künftig ein Kennzeichen führen müssen. Zudem ist vorgesehen, dass diese mit Lichtern ausgestattet sein müssen – was gerade für Sportboote, die über keinerlei Elektronik an Bord verfügen, eine Herausforderung darstellt.
„Ein Schwachsinn“, fasst Andreas Mann von der Sektion Kanu vom auf der Alten Donau ansässigen Polizeisportverein seinen Eindruck der neuen Verordnung im Wiener Landesgesetz zusammen. Das Tempolimit von zehn km/h sei praxisfremd: Denn mit den Sportbooten im Verein sei man mit bis zu 14 bis 15 Stundenkilometern unterwegs. Das würde ein praktisches Verbot für den Wassersport an der Alten Donau bedeuten. Dabei könne man auf eine lange Tradition zurückblicken: Erst im vergangenen Jahr feierte die Sektion ihr 100-Jahres-Jubiläum.
Sorge auch bei Seglern
Ähnlich sehen es auch viele Segler. „Das macht den Sport auf der Alten Donau kaputt“, bedauert Günter Fossler vom Wiener Yachtclub. Man habe auf Segeljollen bei viel Wind gar nicht die Möglichkeit, die Geschwindigkeit zu drosseln oder gar zu messen. „Bei Wettfahrten sind technische Hilfsmittel, die das ermöglichen, sogar verboten“, klärt Fossler auf. Im Yachtclub ist man besorgt, dass im Schadensfall auch die Versicherung aussteigen könnte.
Auch Markus Hiebeler von der Segelschule Boats2Sail sieht das Tempolimit kritisch. Für seine Schulboote könnte die Begrenzung knapp werden. „Ich verstehe es grundsätzlich, dass es eine neue Verordnung braucht“, erklärt Hiebeler. Er findet es jedoch schade, dass die Organisationen und Betriebe, die an der Alten Donau angesiedelt sind, nicht im Vorhinein befragt wurden. Dass er nun die meisten seiner Boote mit Lichtern ausstatten muss, sei für seinen Betrieb jedenfalls „schwierig und aufwendig“.
MA 45 wollte Verordnung „einfach“ gestalten
Bei der MA 45 (Wiener Gewässer) ist man sich darüber bewusst, dass Ruderfahrzeuge teilweise schneller unterwegs sind als das festgelegte Tempolimit von zehn km/h. „Aber wir wollten die Verordnung einfach gestalten“, erklärt Abteilungsleiter Gerald Loew gegenüber krone.at. Daher habe man auf Ausnahmeregelungen für Sportboote verzichtet. Diese seien ohnehin zu Zeiten unterwegs, an denen kein großer Verkehr auf der Alten Donau herrsche – Loew sieht daher kein Problem im Tempolimit, auch wenn dieses von Ruderern überschritten wird. Schließlich habe es auch vor der neuen Verordnung eine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben, die für Sportboote nie zum Verhängnis geworden sei.
Sinneswandel nach „Krone“-Anfrage
Doch nach dem kritischen Nachfragen durch die „Krone“ gab es einen Sinneswandel: Die Magistratsabteilung verspricht nun eine Änderung. „Das Tempolimit soll nur für maschinenbetriebene Fahrzeuge gelten“, erklärt Loew. Bis diese Anpassung in der Verordnung Einzug hält, werde es aber ein paar Monate dauern.
Es wird nach Menschenverstand festgestellt, ob jemand schneller fährt als erlaubt.
Aus der MA 45
Tempoüberschreitung wird nach Augenmaß festgestellt
Die Wasserpolizei werde jedenfalls nicht mit Radargeräten nach potenziellen Verkehrssündern Ausschau halten, verspricht Loew: „Es wird nach Menschenverstand festgestellt, ob jemand schneller fährt als erlaubt“, klärt Loew auf. Die Verordnung sei auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber der Befahrungsordnung, die zuvor auf dem Gewässer galt: Man habe sich nach der Seen- und Flussverkehrsordnung orientiert.
Ruderer, die in einem Verein an der Alten Donau aktiv sind, seien zudem nicht verpflichtet, sich zu registrieren und somit Nummernschilder und Lichter zu führen, hieß es von der MA 45. Segelboote ab einer Länge von 4,5 Metern jedoch schon – unabhängig davon, ob sie über einen Motor bzw. Elektrik verfügen. Damit müssen sie auch mit rot-grünen Seitenlichtern sowie einem von allen Seiten sichtbaren weißen Licht ausgestattet sein. Theoretisch auch, wenn sie nur bei Tageslicht unterwegs sind.
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