Beschwerde eingelegt

Hotelportal HRS besteht auf "Bestpreisklausel"

Web
24.02.2014 13:31
Das Hotelportal HRS wehrt sich gegen die Vorgabe des deutschen Bundeskartellamts, die sogenannte Bestpreisklausel aus seinen Geschäftsbedingungen zu streichen. "Wir haben jetzt gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt", sagte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge dem "Tagesspiegel" vom Montag.

Mit der Bestpreisklausel verpflichtet HRS Hotelbetreiber dazu, dem Portal internetweit die niedrigsten Preise, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen zu garantieren. Das Bundeskartellamt hatte im Dezember entschieden, dass HRS den Passus bis zum 1. März streichen muss, weil damit der Wettbewerb behindert werde.

Portal fühlt sich unfair behandelt
HRS-Chef Ragge wandte ein, in den USA und Großbritannien hätten Gerichte bei Klagen gegen die Klausel anders entschieden. Der deutsche Gesetzgeber gehe "einen Sonderweg". Daher sehe sich HRS "gegenüber anderen Plattformen benachteiligt". Darüber hinaus sei sein Portal das einzige Unternehmen in Deutschland, dem die Klausel untersagt wurde. "Wir werden also nicht fair behandelt", beklagte Ragge.

Das Bundeskartellamt hatte HRS schon im Februar 2012 wegen der Bestpreisklausel abgemahnt. Nach weiterer Prüfung untersagte es im Dezember vergangenen Jahres den fraglichen Passus.

Kein Einzelfall
Bestpreisklauseln gibt es nach Angaben der Behörde auch in zahlreichen anderen Bereichen. Sie seien nur auf den ersten Blick günstig für die Verbraucher, erklärte das Kartellamt bei der Entscheidung im Dezember. Tatsächlich würden der Wettbewerb und auch der Marktzugang für neue innovative Dienstleistungen behindert. Zudem könnten Hotelbetreiber nicht mehr flexibel auf die Marktsituation reagieren.

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