Derzeit können in Österreich nur Spenden für bestimmte Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen ("begünstigte Empfänger") steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. der Verein für Krebsforschung, der Tiergarten Schönbrunn, die meisten Fachhochschulen u.v.a.m. Eine vollständige Liste der Begünstigten findest du rechts in der Infobox.
Im Einkommenssteuergesetz sind einige Einrichtungen aufgezählt (wichtige Museen, Universitäten, Nationalbibliothek etc.), denen du bis zu zehn Prozent deines Vorjahresgewinns steuerlich wirksam spenden kannst.
Außerdem können Unternehmen Spenden (Geld oder Sachgüter) für soziale Zwecke unter bestimmten Bedingungen als Werbeausgaben (z.B. Aufdruck eines Sponsor-Logos oder Namensnennung in den Medien) absetzen.
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