Schon wieder ein Bub
Mit 1. September hat eine neue Ära in der österreichischen Staatsverwaltung begonnen. Alles, was staatliche Organe machen, ist ab jetzt öffentlich. Und jeder Bürger hat ein Auskunftsrecht. Ausnahmen gibt es nur für sensible Bereiche und – man glaubt es kaum – für die Wirtschafts- und Arbeiterkammer.
Fast genau 100 Jahre nach seiner Verankerung in der Verfassung im Oktober 1925 ist das Amtsgeheimnis abgeschafft. An seiner Stelle tritt das neue Recht auf Informationsfreiheit. Diese neue Transparenz fußt auf zwei Säulen: der proaktiven Veröffentlichungspflicht und dem Zugang zu Informationen.
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