Ob das im Sinne der Gesetzeserfinder war? Das zweite Auto, das die Behörden in Oberösterreich einem Extrem-Raser dauerhaft abgenommen haben, landet nicht im Auktionshaus, sondern in der „exklusiven“ Wrackbörse.
Rückblick auf den 9. Februar: Ein Niederösterreicher (18) lieferte sich an diesem Tag in seinem BMW 118d, wie berichtet, eine 27 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei, raste dabei mit 132 km/h durchs Ortsgebiet von Kematen am Innbach, wo er schließlich einen Unfall baute und mit seinem Fahrzeug auf dem Dach landete.
Die Behörde beschlagnahmte den BMW – alle Voraussetzungen für eine Zwangsversteigerung laut dem seit März des Vorjahres gültigen Raser-Gesetz waren gegeben. Aber: „Laut Gesetz ist das Fahrzeug bestmöglich zu verwerten. Nachdem es stark beschädigt ist, wird es über die Wrackbörse versteigert“, erklärt Rene Mühlböck, Leiter der Sicherheitsabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding.
Laut Gesetz ist das Fahrzeug bestmöglich zu verwerten. Nachdem es stark beschädigt ist, wird es über die Wrackbörse versteigert.
Rene Mühlböck, Leiter Sicherheitsabteilung der BH Grieskirchen-Eferding
Nur Händler dürfen auf Wrackbörse bieten
Das heißt: Statt der Allgemeinheit können nun nur registrierte Händler den maroden BMW mit mehr als 300.000 Kilometern bieten. Die Wrackbörse ist eine Internet-Plattform, auf der lädierte Fahrzeuge feilgeboten werden. Jeder Händler kann nur ein Gebot abgeben – das höchste bekommt den Zuschlag.
Sinn der Wrackbörse: Von den Käufern der kaputten Fahrzeuge werden meist nur einzelne Teile aus den Autos ausgebaut und wiederverwertet.
Eine Zwangsversteigerung im Auktionshaus
Erst einmal seit Inkrafttreten des Raser-Gesetzes wurde in Oberösterreich das abgenommene Fahrzeug eines Bleifußes in einem Auktionshaus zwangsversteigert. Der VW-Passat, Baujahr 2002, erzielte vorigen November einen Verkaufspreis von 2000 Euro.
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