Nach dem gewaltsamen Raubüberfall auf Robert und Carmen Geiss in deren Villa im südfranzösischen Ramatuelle laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Die Täter sollen nicht nur Schmuck und Handtaschen im Wert von rund 200.000 Euro erbeutet haben – sie gingen auch mit äußerster Brutalität vor. Dabei könnten sie sich laut Einschätzung deutscher Juristen möglicherweise sogar wegen versuchten Mordes verantworten müssen.
Wie die deutsche „Bild“-Zeitung berichtet, wurde Robert Geiss mit einer Waffe bedroht, in die Rippen getreten, während seine Frau Carmen gewürgt wurde. Sie erlitt Verletzungen am Kinn und Kehlkopf. Das Ehepaar hatte eigenen Angaben zufolge Todesangst.
„Unser Anwalt in Deutschland sagt, was der Täter Carmen angetan hat, den Kehlkopf einzudrücken und sie zu würgen, bis sie keine Luft mehr bekommt, ist ganz klar ein Mordversuch“, sagte Robert Geiss gegenüber der „Bild“. Er gehe davon aus, dass die Strafe „dementsprechend höher ausfallen wird als bei einem normalen Einbruch“.
Gilt das wirklich als Mordversuch?
Die Zeitung bat den Münchner Strafrechtsexperten Dr. Alexander Stevens um eine rechtliche Einschätzung. „Ein versuchter Mord wäre – nach deutschem Recht – dann gegeben, wenn die oder der Täter bereits den festen Entschluss gefasst hätten, die Geissens etwa aus Habgier zu töten“, so der Experte. Zwar könne ein Angriff auf den Halsbereich lebensbedrohlich sein, allein daraus lasse sich jedoch noch kein Tötungsvorsatz ableiten, so Stevens. Das bewusste Überwinden der inneren Hemmschwelle zur Tötung müsse ein Gericht im Einzelfall feststellen.
Auch ein möglicher strafbefreiender Rücktritt vom Mordversuch sei laut dem Juristen denkbar – etwa, wenn die Täter freiwillig von weiteren Angriffen abließen und flüchteten.
Der Überfall ereignete sich vergangene Woche am späten Samstagabend. Die Polizei in Ramatuelle wertet derzeit Überwachungsvideos aus. Auf einigen Aufnahmen seien die Täter unmaskiert zu erkennen. Carmen und Robert Geiss veröffentlichten Teile des Materials auf Instagram und riefen die Öffentlichkeit zur Mithilfe auf.
„Vielleicht erkennt ja jemand die Gesichter der Täter und gibt uns entscheidende Hinweise“, sagte Robert Geiss gegenüber der „Bild“. „Wir sprechen hier von einem Raubüberfall mit Waffen und Körperverletzung. Das ist etwas anderes, als wenn man mal eben nur ein paar Handtaschen mitgehen lässt.“
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