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Rechtliche Lage

Hetero bis queer: Was das den Chef angeht

Recht beraten
04.06.2025 17:41

Es ist Juni, es ist der „Pride Month“: ein Monat, der die Freiheit in den Mittelpunkt stellt. Doch nach wie vor werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Gesinnung benachteiligt, etwa im Job. Aber darf das überhaupt sein? Und was kann man tun, wenn z. B. Kollegen einen verspotten? Welche Gesetze gelten? Wir haben alle Infos für Sie!

Noch immer sehen sich Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender und Co. mit Vorurteilen und Diskriminierung in verschiedenen Bereichen konfrontiert: Sie verschweigen lieber ihre sexuelle Gesinnung aus Angst vor Benachteiligung und Spott. Etwa in der Arbeit: So bezeichnen sich in Österreich rund 300.000 Beschäftigte als „queer“ – doch nur 60.000 von ihnen, also ein Fünftel, outet sich auch am Arbeitsplatz. 

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