Amazon im Visier

D: Kartellamt sagt "Best Price"-Klauseln Kampf an

Web
21.10.2013 09:24
Besonders günstige Preise sollen die Kunden ins Netz locken. Dafür belegen manche Online-Händler ihre Partner mit speziellen Preisauflagen. Die "Best Price"-Klausel von Amazon etwa sei aber eine klare Wettbewerbsbehinderung, erklärte das deutsche Bundeskartellamt - und läutete daher nun ein Verfahren gegen das Internet-Versandhaus ein.

Das Bundeskartellamt will im Kampf gegen wettbewerbsbehindernde Preisklauseln den Druck auf Amazon erhöhen. "Die Bedingungen, zu denen Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkung", sagte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag.

Stein des Anstoßes sind Vertragsbedingungen, nach denen Händler ihre Ware auf keiner anderen Plattform günstiger anbieten dürfen als bei Amazon. Ähnliche Preisklauseln finden sich auch in Verträgen anderer Online-Händler, etwa beim Hotel-Portal HRS, wie Mundt sagte. Außerdem greifen oft Markenhersteller darauf zurück, um den Vertrieb ihrer Produkte zu kontrollieren. Das Kartellamt prüft auch das Vorgehen der beiden Sportartikelhersteller Adidas und Asics.

Amazon droht "glasklare Verfügung"
Gegen Amazon ermittelt die Kartellbehörde seit Februar. "Es läuft ein Verfahren, und wir sind mit Amazon im Gespräch, um die Wettbewerbsbehinderung zu beseitigen", sagte Mundt der Zeitung. Falls keine gütliche Einigung zustande kommt, werde das Amt nötigenfalls "eine glasklare Verfügung erlassen".

Amazon zeigte sich überrascht vom Vorgehen der Wettbewerbshüter: Das Unternehmen habe bereits im August bekannt gegeben, in Deutschland auf die sogenannte Preisparität zu verzichten, betonte der Online-Händler in einer Stellungnahme am Montag.

Die Änderungen gehen dem Kartellamt aber offenbar nicht weit genug. Die neuen Geschäftsbedingungen ohne "Best Price"-Klausel seien nur an einige Händler verschickt worden, vor allem für Amazons Platinhändler mit großem Handelsvolumen würden nach wie vor die alten Regeln gelten, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".

Sollte die Wettbewerbsbehörde eine Verfügung erlassen, wäre Amazon gezwungen, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Mundt sieht gute Chancen für eine Einigung: "Deutschland ist ein sehr wichtiger Markt für Amazon. "Eine Entscheidung der Kartellbehörde kann man da nicht mal einfach ignorieren."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele