Deutsches Gericht:
Asylanträge von Syrern sind wieder zu bearbeiten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland darf Entscheidungen über Asylanträge von Syrerinnen und Syrern nicht mehr aufschieben. Das hat jetzt das Karlsruher Verwaltungsgericht entschieden. Ein Betroffener hatte geklagt.
Hintergrund der Aufschiebung ist der Sturz des syrischen Machthabers Bashar al-Assad vor ungefähr einem halben Jahr. Das Amt und viele andere argumentierten mit der zunächst unklaren politischen Situation. Inzwischen liegen jedoch ausreichende Informationen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage nach dem Machtwechsel vor, teilte das Karlsruher Verwaltungsgericht mit. So halte sich etwa die neue syrische Regierung unter Führung der islamistischen HTS-Miliz seit Anfang Dezember „stabil an der Macht“ und kontrolliere den Großteil des Landes.
Seit März lägen auch ein ausführlicher Länderreport des BAMF und Einschätzungen der EU-Asylagentur zu flüchtlingsrechtlichen Fragen vor. Zudem gebe es bereits einschlägige deutsche Gerichtsentscheidungen. Daher sei die Lage im Herkunftsland von Syrerinnen und Syrern nicht mehr ungewiss und das BAMF könne sich auch nicht auf die Bestimmungen des Asylgesetzes zum Aufschub der Anträge berufen.
Beschluss kann noch angefochten werden
Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, da er noch angefochten werden kann.
Anfang Dezember 2024 stürzte ein Bündnis um die HTS-Miliz den langjährigen syrischen Machthaber Assad nach einem mehr als 13 Jahre dauernden Bürgerkrieg. Millionen Syrerinnen und Syrer waren in diesem Zeitraum aus dem Land geflohen, viele von ihnen auch nach Österreich. In Deutschland waren laut dem Statistischen Bundesamt Ende 2023 ungefähr 712.000 syrische Schutzsuchende registriert. Sie waren die größte Gruppe nach Menschen aus der Ukraine.
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