Mangelnder Schutz vor lauten Klängen kann zu Gehörschäden führen. Dabei sind aber nicht nur die Partytiger selbst in der Pflicht, sondern auch die Veranstalter tragen so einiges an Verantwortung.
Bunte Lichter, grölende Menschen und Musik, die im wahrsten Sinne durch Mark und Bein geht. Zudem noch ein dröhnender Bass. Die Rede ist von Diskotheken und Festivals, die von jungen Menschen gerne besucht werden. Dass das regelmäßige Feiern und das laute Musikvergnügen sich auf das Gehör negativ auswirken können, wird jedoch oft unterschätzt.
In Discos wird Musik bei einer Lautstärke von mindestens 95 Dezibel gespielt.
Maximilian Kolmanz alias „DJ Potter“
Die laute Musik sei oft auch nötig, da sie in der Menge sonst untergeht. Das heißt: Je größer der Raum und je mehr Menschen sich in ihm befinden, desto lauter wird die Musik aufgedreht.
Hohe Frequenzen der lauten Musik
„Für die Ohren wird es ab 85 Dezibel kritisch. Bei zu langer und wiederholter Lärmbelastung können auch Gehörschäden entstehen. Besonders die hohen Frequenzen sind schädlich fürs Ohr“, erklärt der Kärntner HNO-Arzt Gerold Besser, der in Klagenfurt und Villach ordiniert.
Doch nicht nur in Diskotheken, sondern auch bei anderen Kulturveranstaltungen ist die Lautstärke oft viel zu hoch. Bei Konzerten werden sogar bis zu 100 Dezibel gemessen. „Umso wichtiger ist es, die Ohren dahingehend zu schützen“, meint Thomas Huber, Pressesprecher vom Hörakustikunternehmen Neuroth. Und das könne mit einfachen Mitteln geschehen.
Ein universeller Gehörschutz kostet nicht die Welt und kann die Lautstärke um bis zu 20 Dezibel reduzieren.
Thomas Huber, Pressesprecher vom Hörakustikunternehmen Neuroth
Setzt man sich nicht ständig lauten Geräuschen aus, regenerieren sich besonders im jungen Alter die Haarzellen im Ohr von allein. „Hat man jedoch nach starker Lärmbelastung ein über Tage anhaltendes Dröhnen im Ohr oder das Gefühl, dass man anders hört, sollte ein Arzt aufgesucht werden“, sagt Besser.
Doch nicht nur Musikfans können was gegen den Lärm unternehmen. Auch Veranstalter sind verpflichtet, ab einer gewissen Lautstärke, den Besuchern einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.
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