Luftzufuhr mangelhaft

Familienvater wegen überfordertem Arzt verstorben

Vorarlberg
16.05.2025 11:19

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstagabend ein Internist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Laut Gericht war er für den Tod eines Patienten verantwortlich, bei dem es nach einer Magenspiegelung zu Komplikationen gekommen war. 

Der Arzt ist seit über 35 Jahren in seinem Beruf tätig, rund 50.000 Endoskopien als Routineuntersuchung hat der Internist bereits hinter sich. Im Dezember 2021 kam es jedoch bei einem Patienten zu einer Komplikation, mit der der Arzt laut Gericht alles andere als sach- und fachgerecht umging.

Zum Fall: Der Patient hatte nach der Untersuchung plötzlich eine geringe Sauerstoffsättigung gezeigt. Gemäß dem sachverständigen Gastroenterologen war wohl eine Verlegung der Atemwege der Auslöser dafür. Vermutlich war die Zunge derart unglücklich verrutscht, dass sie die Luftzufuhr abschnitt. Das anschließende „Notfallmanagement“ des Mediziners sei eine „Katastrophe“ gewesen, hieß es seitens des Gerichts.

Arzt wies jede Schuld von sich
Der Internist beteuerte in der Verhandlung, alles in seiner Macht Stehende getan zu haben. Der Richter schenkte jedoch nicht allen Angaben des Beschuldigten Glauben. So hielt er es bei einer Sauerstoffsättigung von nur 23 Prozent für ausgeschlossen, dass der Mann zuvor beatmet worden war, wie der Arzt angab. Zudem – so die Urteilsbegründung – müsse ein Mediziner, der noch dazu ein Notarztdiplom besitzt, nach einer erfolglosen Beatmung weitere Notmaßnahmen setzen. Dazu gehöre eindeutig eine Herzdruckmassage. Diese sei unterblieben.

46-Jähriger war zehn Minuten ohne Sauerstoff
Vielmehr sei der Arzt in Stress geraten, habe auf das baldige Eintreffen des Notarztes gehofft und sei mit der Situation völlig überfordert gewesen. Rund zehn Minuten war der 46-jährige Familienvater ohne Sauerstoff – er verstarb wenige Tage später im Spital.

Der Mediziner wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Mann war bereits im ersten Rechtsgang verurteilt worden, nach einer Aufhebung wurde er nun erneut schuldig gesprochen.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Vorarlberg Wetter
14° / 27°
Symbol stark bewölkt
14° / 29°
Symbol starke Regenschauer
15° / 28°
Symbol einzelne Regenschauer
15° / 29°
Symbol einzelne Regenschauer
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt