Den österreichischen Steuerzahler hat die Hypo schon Milliarden Euro gekostet, auch der frühere Eigentümer BayernLB hat schwer geblutet. Aber jetzt könnten sich noch manche eine goldene Nase verdienen: Anwälte, wenn Österreich die Bayern klagt. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr: Eine Anfechtungsklage der Republik Österreich gegen Bayern wegen eines Irrtums beim Kauf der Hypo ist nur noch bis 31. Dezember möglich. Danach ist die Sache verjährt.
Hauptkritik: Wahren Zustand der Bank verheimlicht
Der Kritikpunkt, den es aber zu beweisen gälte: Die Bayern hätten die Österreicher über den wahren Zustand der Bank nicht hinreichend aufgeklärt, und dieser Zustand habe sich als desaströs erwiesen. Wie der "Standard" meldet, geht es dabei um Eigenkapitalausstattung, Bewertungen und Risiken bei den vergebenen Krediten.
Zur Zeit rauchen jedenfalls die Köpfe der involvierten Juristen, ob so eine Klage überhaupt sinnvoll sei und wie sie zu formulieren wäre, um Erfolgschancen zu haben. Hypo-Aufsichtsratschef Klaus Liebscher (Bild) bringt die aktuelle Lage auf den Punkt: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Anfechtungsklage wegen Irrtums eingebracht wird." Wenn nicht, könnte die Republik selbst ein Haftungsproblem bekommen.
Prozessreigen in der Causa Hypo-BayernLB
Zur Erinnerung: Die Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die BayernLB im Jahr 2007 entpuppte sich in der Folge als milliardenteurer Fehlkauf. Ende 2009 musste die Hypo an Wien zurückgegeben werden. Die Banken streiten derzeit, ob von der BayernLB gewährten Milliarden an die Hypo Kredite oder eine Kapitalspritze für das Eigenkapital der damaligen Tochter waren. In letzterem Fall müsste die Hypo aus ihrer Sicht das Geld nicht zurückzahlen - und damit auch keine Zinsen. Die Zahlungen hat sie deshalb bereits gestoppt. Dagegen klagt die BayernLB vor Gericht. Die Hypo hat im Gegenzug die BayernLB auf Rückzahlung der bisher gezahlten Zinsen von 710 Millionen verklagt.
Ebenfalls vor Gericht wird um Schadenersatz für das Debakel gerungen. Der Aufsichtsrat der BayernLB verklagte bereits 2011 den früheren Vorstand der Bank auf 200 Millionen Euro. Eine außergerichtliche Einigung war auch wegen schwieriger Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen der Ex-Vorstände bisher erfolglos. Da die Rolle der Vorstände auch strafrechtlich noch nicht geklärt ist, dürfte das auch noch eine Weile dauern.
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