Die Frist, um ein Rechtsmittel zur Fortsetzung des Strafverfahrens gegen Thomas Schmid einzubringen, ist vor wenigen Tagen ausgelaufen. Das bestätigte die WKStA auf „Krone“-Anfrage. Damit ist Thomas Schmid jetzt fix Kronzeuge in der Casinos-Affäre.
Dass Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im ÖVP-geführten Finanzministerium und früherer Chef der Staatsholding ÖBAG, als Kronzeuge agieren soll, wurde kurz vor Weihnachten bekannt. Jetzt ist es fix.
Kein Rechtsmittel vom Rechtsschutzbeauftragten
„Die Frist ist letzte Woche abgelaufen“, bestätigt ein Sprecher der WKStA auf „Krone“-Anfrage. Demnach hätte der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz einen Fortführungsantrag stellen müssen, damit das Verfahren gegen Schmid fortgesetzt wird. Dies sei aber nicht geschehen. Somit ist das Strafverfahren für Schmid erledigt.
Schmid muss als Kronzeuge weiterhin zur Aufklärung beitragen und hat eine Geldbuße beziehungsweise Teilschadensgutmachung in der Höhe von 260.000 Euro geleistet.
Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz hatte eine dreimonatige Frist, um ein Rechtsmittel einzulegen. „Bei uns ist bis dato kein Rechtsmittel eingelangt“, heißt es seitens der WKStA. Schmid ist somit fix Kronzeuge im Casag-Verfahrenskomplex.
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