Neo-Justizministerin Anna Sporrer hat bei ihrer Personalauswahl nicht das glücklichste Händchen bewiesen. Nach einer „Krone“-Anfrage wurde eine neue Kabinettsmitarbeiterin „beurlaubt“ – sie ist Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Am 3. März trat Anna Sporrer ihr Amt als neue Justizministerin an. Gleich danach stellte die ehemalige Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes ihr Kabinett zusammen. Zum Kreis der engsten Mitarbeiter sollte auch Michaela M. zählen, die zuvor über viele Jahre als Präsidialchefin am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) tätig war.
M. verkündete am 6. März in einer internen Mitteilung an rund 620 Mitarbeiter ihren Abschied von Österreichs größtem Gericht; Präsident Christian Filzwieser und Vizepräsident Michael Sachs dankten ihrer engen Mitarbeiterin und wünschten ihr „das Allerbeste für die neue Herausforderung“.
Eingriffe in die Geschäftsverteilung?
Was M. dem Justizministerium und der neuen Ressortchefin Anna Sporrer offensichtlich verschwiegen hat: Gegen sie, ihren ehemaligen Vizepräsidenten Sachs, den ehemaligen BVwG-Präsidenten Perl und acht weitere Personen läuft seit Frühsommer 2024 ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Es soll am Bundesverwaltungsgericht zu Eingriffen in die sogenannte feste Geschäftsverteilung gekommen sein, was die Zuweisung neuer Fälle an Richter betrifft. Der Verdacht lautet auf Amtsmissbrauch. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe – es gilt die Unschuldsvermutung.
Natürlich unterliegen Staatsdiener, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, keinem Berufsverbot. Dennoch birgt der Wechsel einer zentralen Beschuldigten in den inneren Zirkel der Justizministerin Brisanz. Denn: Anna Sporrer könnte kraft ihrer Funktion Weisungen an Staatsanwaltschaften erteilen.
Unmittelbare Konsequenzen
Die „Krone“ wollte am Montag von der neuen Ministerin unter anderem wissen, wie sich das mit der Unabhängigkeit der Justiz verträgt, wenn eine Verdächtige in das Kabinett, also an die Weisungsspitze berufen wird?
Antwort aus dem Justizministerium: „Damit bereits der bloße Anschein einer möglichen Einflussnahme auf die Arbeit der Staatsanwaltschaften und der unabhängigen Gerichte hintangehalten wird, wurden die zuständigen Sektionen angewiesen, sämtliche dienst- und fachaufsichtsbehördlichen Entscheidungen ohne Einbindung der Ministerin und des Kabinetts zu treffen.“
Aktuell würden vom Ministerium alle erforderlichen Informationen eingeholt, um sich „ein klares Bild der Sachlage zu verschaffen. Die betroffene Mitarbeiterin hat „unverzüglich und einvernehmlich einen Urlaub angetreten.“
Leere Postfächer
Dienstag bestätigte die Staatsanwaltschaft Innsbruck der „Krone“, dass das Verfahren gegen M. und andere (ehemalige) Führungskräfte des Bundesverwaltungsgerichtes nach wie vor läuft. Spannend erscheint, dass die Ermittler über das Bundesrechenzentrum mittlerweile die E-Mail-Postfächer der Beschuldigten haben ausheben lassen. Nur zwei waren leer und konnten offenbar vorerst nicht rekonstruiert werden – die der Ex-Präsidialchefin M. und des ehemaligen Präsidenten.
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