Freude bei Billa

Adeg-Übernahme: Spar blitzt mit Beschwerde ab

Wirtschaft
07.06.2013 12:28
Der österreichische Handelsriese Spar ist beim Europäischen Gerichtshof mit seiner Klage gegen die Übernahme von Adeg durch den Konkurrenten Billa abgeblitzt. Die Entscheidung der Luxemburger Richter wurde am Freitag bekannt gegeben. Spar hatte die EU-Kommission geklagt, weil diese die Übernahme 2008 ohne vertiefende Prüfung genehmigt hatte.

Die Brüsseler Behörde hatte damals keine Wettbewerbsbedenken. Auch nach dem Deal gebe es eine "Reihe von bedeutenden Wettbewerbern", und die gemeinsamen Marktanteile der Billa-Mutter Rewe (u.a. Penny, Merkur) und Adeg blieben mit 30 bis 35 Prozent "moderat". Adeg trage zu diesem Anteil nur wenig - zwischen null und fünf Prozent - bei, hieß es.

Rivale Spar kam nach Kommissionsangaben damals auf rund 28 Prozent, daneben gewinne der Diskonter Hofer zu seinen 19 Prozent konstant dazu. Der Preiseffekt des Billa-Adeg-Deals sei sehr begrenzt. In 24 sogenannten kritischen Bezirken, in denen die beiden Handelsketten von einem proportional stärkeren Umsatz profitiert hätten, musste Billa Supermärkte abgeben. Dem Konkurrenten Spar waren diese Auflagen zu lax.

Spar brachte in der Klage Rügen vor
Die schon damals vorgebrachten Bedenken wurden aber nicht erhört, also zog Spar vor das EU-Gericht in Luxemburg. Die Kommission hätte den Deal genauer unter die Lupe nehmen müssen, meinte die Nummer zwei am heimischen Lebensmittelmarkt. Der Brüsseler Behörde seien bei der Beurteilung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb offensichtliche Fehler unterlaufen.

Insgesamt brachte Spar im ersten Teil der Klage sieben Rügen vor. So habe die Kommission etwa die hochkonzentrierte Struktur des Einzelhandelsmarkts in Österreich verkannt oder den Wettbewerbsdruck von Adeg unterschätzt. Die Luxemburger Richter verwarfen diese Kritik jedoch.

Auch mit dem zweiten Klageteil zu den kritischen Bezirken hatte Spar keinen Erfolg. Spar warf der Kommission vor, dass diese bei ihrer Prüfung nur die politischen Bezirke herangezogen und sich nicht die einzelnen Regionen genauer angesehen hat. Weiters sei die Anzahl der von der Kommission ermittelten kritischen Bezirke falsch, die Brüsseler Beamten hätten sich auf falsche Daten gestützt. Mit diesem Vorbringen kam Spar vor Gericht ebenfalls nicht durch. Die Handelskette muss dem Urteil zufolge auch die Verfahrenskosten der Kommission sowie der Billa AG tragen, die in dem Fall Streithelferin auf Seiten der Beklagten war.

EuGH schmetterte alle Argumente ab
Der EuGH schmetterte in seinem Urteil vom Freitag alle Argumente von Spar ab. So habe die Kommission die Wettbewerbssituation durchaus klar umrissen und bei den kritischen Bezirken "keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen". Auch bei der von Spar behaupteten Unzulänglichkeit der Verpflichtungszusagen von Rewe stärkt das EU-Gericht der Kommission den Rücken. Spar hatte etwa geärgert, dass sich Rewe die zu veräußernden "Kronjuwelen" selbst aussuchen durfte, auch die Bedingungen der Trennung der selbstständigen Adeg-Kaufleute von Adeg passte dem Rivalen nicht.

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