Nach einem „Krone“-Bericht über die pflegebedürftige Wienerin Leopoldine W., die trotz ihrer kleinen Pension auf Rückzahlung des Wohnbonus geklagt wurde, zahlt die Stadt nun doch alles, was ihr zusteht. Es ging wohl auch um die Sorge, dass Frau W. eine rechtliche Lawine lostreten hätte können.
Genau für Menschen wie sie war der Wiener Wohnbonus von 200 Euro letztes Jahr gedacht: Die 90-jährige ehemalige Konsum-Verkäuferin Leopoldine W. wurde von der Teuerung arg getroffen. Im Monat bleiben ihr höchstens 300 Euro für den ganzen Haushalt – und das für zwei Personen, denn ihre Pflegerin wohnt bei ihr. Das wurde ihr zum Verhängnis: Die Stadt klagte sie auf Rückzahlung des „zu Unrecht“ beantragten Wohnbonus, weil sie ja „allein“ in ihrer Wohnung lebe. Doch nun heißt es: Kommando retour.
Stadt zahlt alles zurück
Ein Monat nach dem „Krone“-Bericht über Frau W. kam jetzt die Nachricht: Die MA 40 hat nicht nur alle Forderungen gegen Frau W. fallen gelassen, sondern auch die erste Rate der Rückzahlung des Wohnbonus – 40 Euro, mehr konnte sich Frau W. nicht leisten – wieder rückerstattet. Davor hatte Frau W. sich ihren Steuerbescheid angesehen und herausgefunden, dass sie die Pflege nie geltend gemacht hatte. Mit dem neuen Steuerbescheid ist sie weit unter der Einkommensgrenze, die zum Wohnbonus berechtigt – als „Alleinlebende“.
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