Änderungen bei Wirten

So will ÖVP nun „Seelen der Gemeinden“ entlasten

Innenpolitik
09.09.2024 15:26
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wenige Wochen vor der Nationalratswahl hat die ÖVP das Tourismuskapitel ihres Österreichplans vorgestellt. Darin enthalten ist auch ein Wirtshauspaket, das insbesondere Dorfwirtshäuser unterstützen soll.

„Die Gasthäuser bilden die Seele der Gemeinden“, begründete der Generalsekretär des Wirtschaftsbundes, Kurt Egger (ÖVP) die Forderungen für die Gastronomiebetriebe.

Abschaffung der Belegerteilungspflicht unter 30 Euro
So forderte er eine Abschaffung der Belegerteilungspflicht unter 30 Euro. Aktuell muss jede noch so kleine Rechnung dem Kunden ausgehändigt werden, dieser muss sie aufbehalten, bis er das Lokal verlassen hat.

Zudem soll es laut Egger eine „Vereinfachung von einzelnen bürokratischen Hürden“ geben. Und auch das Problem, Nachfolger für die Gasthäuser zu finden, soll mit Lockerungen der Auflagen angegangen werden.

„Arbeiten im Alter“
Egger wiederholte auch die von der ÖVP geforderte Steuerbefreiung für Überstunden, die auch im Tourismus wichtig sei. Auch das „Arbeiten im Alter“ nach dem Erreichen des Regelpensionsalters solle erleichtert werden. „All jene, die mehr arbeiten wollen oder länger arbeiten wollen, haben eines gemeinsam: sie tun dies dann, wenn es sich finanziell auszahlt“, sagte der Wirtschaftsbund-Generalsekretär.

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All jene, die mehr arbeiten wollen oder länger arbeiten wollen, haben eines gemeinsam: sie tun dies dann, wenn es sich finanziell auszahlt.

Kurt Egger (ÖVP), Generalsekretär des Wirtschaftsbundes

Leichterer Jobzugang für Ausländer
Auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland, die in der Tourismusbranche die Mehrheit stellen, solle es Vereinfachungen geben. „Ein Mitarbeiter, der sich heute aus einem Drittstaat in Österreich für einen Job bewirbt, muss innerhalb kürzester Zeit wissen, ob er eine Chance auf diesen Job hat“, forderte Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP).

Rot-Weiß-Rot-Karte: ÖVP will maximale Verfahrensdauer von 72 Stunden
Hier solle es eine maximale Verfahrensdauer von 72 Stunden geben, andernfalls verliere man jene Personen an andere Länder.

Für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten solle es eine „niederschwellige Rot-Weiß-Rot-Karte“ geben. Die saisonale Beschäftigung solle jedoch erst für Drittstaatenangehörige geöffnet werden, „wenn es nachweislich keine einheimischen Arbeitskräfte gibt, die zur Verfügung stehen“, so Kraus-Winkler.

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