Seit Ende April 2023 haben aus der Ukraine vertriebene Personen freien Arbeitsmarktzugang. Doch mit der Integration in den Arbeitsmarkt könne man „alles andere als zufrieden sein“, erklärt AMS-Vorstand Johannes Kopf anlässlich der aktuellen Arbeitslosenzahlen.
Zwar sei die Zahl der beschäftigten Ukrainerinnen und Ukrainer zuletzt wieder stärker gestiegen, dennoch liege die Beschäftigungsquote bei lediglich 30 Prozent. Zu Jahresbeginn 2024 waren laut Statistik Austria rund 81.000 ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Österreich gemeldet.
Ende August waren rund 6000 Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus beim AMS vorgemerkt und 21.000 (Ende Juli 2024) ukrainische Staatsbürger gingen einer unselbstständigen Beschäftigung nach. „Noch immer“ hätten sich „viel zu wenige“ Geflüchtete aus der Ukraine beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend gemeldet, so der AMS-Chef.
Hälfte der Vertriebenen will dauerhaft bleiben
Um die Situation von geflüchteten Frauen und Männern aus der Ukraine im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration besser zu verstehen, hat das AMS eine Studie von der Universität Innsbruck durchführen lassen. Es wurden dafür 5316 Personen aus der Ukraine und 17 Expertinnen und Experten befragt. Rund die Hälfte der Befragten aus der Ukraine möchte dauerhaft in Österreich bleiben, zwölf Prozent zumindest noch einige Jahre, rund ein Viertel hat keine dahingehende Entscheidung getroffen.
Über die Hälfte der Männer und knapp zwei Drittel der Frauen suchten zum Zeitpunkt der Umfrage keinen Job. Die Befragten gaben an, sich in einer Ausbildung zu befinden (27 Prozent der Männer, 14 Prozent der Frauen), keine Arbeit zu finden (rund 20 Prozent) und dass die Ausbildung nicht anerkannt wird (13 Prozent). 16 Prozent der Frauen erklärten, aufgrund von Betreuungspflichten nicht zu arbeiten.
Gründe für die zögernde Integration
Laut Arbeitsmarktexperten ist der derzeit noch zeitlich begrenzte Aufenthaltstitel für Ukrainer ein „wesentliches Hindernis“ für die Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem sind auch strenge Zuverdienstgrenzen bei der Grundversorgung von Flüchtlingen ein hemmender Faktor. Denn verdient man – auch nur mit einer Teilzeitstelle – zu viel, droht der Verlust der Ansprüche.
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