Langfinger verurteilt

PIN-Codes in Geldbörsen: 86.000 Euro gestohlen

Steiermark
30.04.2026 06:31

Über 86.000 Beute machten zwei Langfinger aus Rumänen bei ihren Streifzügen durch Österreich. Und die Opfer machten es den Langfingern leicht. Denn die PIN-Codes für die Bankomatkarten waren großteils fein säuberlich auf Zettelchen in den Geldbörsen notiert. Jetzt wurden die Kosmetikerin und der Installateur in Graz verurteilt.

Die Anklageschrift ist 24 Seiten lang. Der Schaden beträgt über 86.000 Euro. 47 Opfer stehen auf der Zeugenliste. „Die werden wir aber nicht brauchen, die Angeklagten sind reumütig geständig“, erklärt der Verteidiger gleich zu Beginn des Prozesses in Graz. Im Vorfeld hatten es die Rumänen nämlich vorgezogen, zu schweigen. „Ich rede nur mit einem Richter“, zuckt der 56-jährige Angeklagte mit den Schultern. „Ein Polizist riet mir, gar nichts zu sagen“, sagt seine attraktive Komplizin.

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Sie haben aber schon eine hohe kriminelle Energie an den Tag legen müssen, um diese Taten alle zu begehen. Da stimmen Sie mir schon zu!

Richter Andreas Rom

Angeklagte drückte auf die Tränendrüse
„Sie haben aber schon eine hohe kriminelle Energie an den Tag legen müssen, um diese Taten alle zu begehen. Da stimmen Sie mir schon zu“, sagt Richter Andreas Rom, Vorsitzender des Schöffengerichts. „Es tut mir so leid. Es war ein Blödsinn. Sie können sich vorstellen, was meine Familie von mir hält. Ich bereue es zutiefst“, schnieft die 41-jährige Kosmetikerin in ihr Taschentuch.

„In Kiel in Deutschland sind sie aber auch schon verurteilt worden“, beendet  Staatsanwalt Rudolf Fauler das tränenreiche Schauspiel der Rumänin. „Welche Straftaten haben Sie dort begangen?“ – „Diebstähle“, sagt die Angeklagte nach kurzem Zögern. „In der gleichen Konstellation wie hier? Mit dem Zweitangeklagten?“ – „Ja“, sagt sie leise und tupft sich theatralisch Tränen aus dem hübsch geschminkten Augenwinkel. – „Never change a winning team“, ergänzt der Richter sarkastisch.

Die angeklagte Kosmetikerin (re.) und der Installateur (li.) machten schon in Deutschland ...
Die angeklagte Kosmetikerin (re.) und der Installateur (li.) machten schon in Deutschland gemeinsame Sache.(Bild: Eva Stockner, Krone KREATIV)

„Die PIN-Codes waren nicht versteckt“
Die Vorgehensweise war immer ähnlich. In Einkaufsmärkten suchten die beiden nach meist älteren Opfern. In einem günstigen Moment schlugen sie dann zu und stahlen die Geldtaschen aus Jacken oder Handtaschen. „Ein Glück für Sie, dass sogar die PIN-Codes drinnen waren? Wo waren die versteckt?“, interessiert den Vorsitzenden. „Die waren nicht versteckt“, erklärt die 41-Jährige, die seien immer daneben gewesen. „Und was haben Sie mit den Ausweisen gemacht? Weggeworfen?“ - „Ja, in einen öffentlichen Mistkübel.“ 

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Es tut mir so leid. Es war ein Blödsinn. Sie können sich vorstellen, was meine Familie von mir denkt. Ich bereue es zutiefst.

Die gelernte Kosmetikerin unter Tränen

„Das Haftübel brachte die beiden jetzt wirklich nachhaltig zur Einsicht“, betont der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer, in dem er um ein mildes Urteil bat. Das Schöffengericht entschied auf je zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. „Das Urteil in Deutschland ließ sie völlig unbeeindruckt, dazu die kriminelle Energie. Nur ihr Geständnis bewahrte sie vor einer höheren Strafe“, begründet Richter Andreas Rom. Beide nehmen nach kurzer Bedenkzeit das Urteil an.

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