Flüchtlinge aus der Ukraine können künftig die Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen. Damit haben sie auch nach Auslaufen der aktuellen EU-Regel 2025 freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Erfüllen müssen die Vertriebenen voraussichtlich dieselben Voraussetzungen wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber.
Das sind unter anderem ein Nettoeinkommen von 1200 Euro plus knapp 200 Euro für jedes Kind und das selbstständige Bestreiten des Wohnbedarfs. Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind laut Regierungsangaben mehr als 12.600 Menschen aus dem Land österreichweit berufstätig. Um die Rot-Weiß-Rot-Karte zu bekommen, müssen sie in den vergangenen beiden Jahren mindestens ein Jahr gearbeitet haben. Das könnte aktuellen Prognosen nach auf mehr als 7000 Ukrainerinnen und Ukrainer zutreffen.
Freier Zugang seit April 2023
„Die Einführung des freien Arbeitsmarktzugangs für Ukraine-Vertriebene erfolgte bereits per 21. April 2023. Nun geht es um die Schaffung einer längerfristigen Bleibeperspektive via Rot-Weiß-Rot – Karte plus, womit ein nächster wichtiger Schritt gesetzt wird“, teilte das Arbeitsministerium mit. Die Karte wird grundsätzlich für drei Jahre ausgestellt – vorausgesetzt, der Flüchtling ist mindestens zwei Jahre regulär im Land und hat ein Modul der Integrationsvereinbarung absolviert. Sie kann immer verlängert werden. Die Regierung sprach von zusätzlichen Perspektiven und einer Möglichkeit der nachhaltigen Integration.
Geringe Beschäftigungsquote
Laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) ist die Beschäftigungsquote der Vertriebenen insgesamt eher gering. 49.000 Ukrainerinnen und Ukrainer im erwerbsfähigen Alter dürften derzeit in Österreich leben, nur ein Teil von ihnen ist beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt oder absolviert derzeit eine Aus- oder Weiterbildung. Für Gruppen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht arbeiten können, werde eine dauerhafte Lösung gesucht, kündigte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch an.
Kritik kam unter anderem von der Diakonie, die keine Perspektive für viele Menschen aus der Ukraine sieht, etwa Frauen, die wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Alter nicht Vollzeit arbeiten könnten. Manche, wie die Wirtschaftskammer, denken wiederum, dass es noch mehr brauche, beispielsweise eine Bemühungspflicht in der Grundversorgung.
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