Die drei Angeklagten waren im März 2011 in einem ersten Verfahren von Richter Norbert Jenny freigesprochen worden. Die Neuauflage des Verfahrens wurde notwendig, weil der Oberste Gerichtshof die Urteile aufhob.
Xander: "Es war ein Blankokredit"
Gert Xander, der im Jahr 2005 als Vorstand der Hypo Austria ein Darlehen in der Höhe von zwei Millionen Euro an die Fluglinie Styrian Spirit bewilligt hatte, sagte bei seiner Einvernahme, dass es keine Sicherheiten für den Kredit gegeben habe. "Es war ein Blankokredit."
Er habe den Eindruck gehabt, dass der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider eine möglichst rasche Kreditvergabe an die Styrian Spirit gewollt habe, so Xander. Das habe er aus einer E-Mail geschlossen, die Haider an Wolfgang Kulterer mit dem Wortlaut "bezugnehmend auf unsere Vereinbarung" geschrieben habe.
"Kulterer segnete Kredit ohne Patronatserklärung ab"
Xander erzählte auch, dass alle Angelegenheiten, in die Haider bzw. das Land Kärnten involviert gewesen sei, über Kulterer und den Ex-Hypo-Prokuristen Albin Ruhdorfer gelaufen seien. So habe ihm Kulterer erklärt, dass es für diesen Kredit eine Patronatserklärung des Landes geben werde. Der Vorstand der Kärntner Landesholding, Reinhard Zechner, habe eine Patronatserklärung aber verweigert. Darüber habe er Kulterer informiert, der ihm beschieden habe, dass der Kredit auch ohne Patronatserklärung erfolgen werde. Er sei in dieser Phase auch gesundheitlich angeschlagen gewesen, daher sei nicht alles über seinen Tisch gelaufen, ergänzte Xander.
Der Ex-Hypo-Österreich-Chef beharrte darauf, dass Unterlagen von renommierten Experten ein positives Bild der Styrian Spirit gezeichnet hätten. Darüber hinaus habe man den Kredit an ein Unternehmen gewährt, dessen größter Eigentümer zu diesem Zeitpunkt das Land Kärnten gewesen sei. Daher sei für ihn ein Kreditausfall ausgeschlossen gewesen, da es noch nie einen Totalausfall bei einem Unternehmen gegeben habe, bei dem das Land Kärnten bzw. die Kärntner Landesholding maßgeblich beteiligt waren. Daher sei für ihn die Kreditvergabe wirtschaftlich vertretbar gewesen.
Verteidiger fordern Freispruch
Staatsanwalt Andreas Höbl hatte den Angeklagten in seinem Eröffnungsstatement wie schon im ersten Verfahren Untreue vorgeworfen. Die Verteidiger von Kulterer und Xander forderten einen Freispruch. Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker erklärte, dass die Schuld für das Milliarden-Debakel bei der BayernLB, die die Hypo gekauft hatte, liege. Den Milliarden-Skandal könne man seinem Mandanten nicht anlasten. Kulterer habe keine Befugnis gehabt, Weisungen zur Vergabe eines Kredits zu erteilen, daher gebe es auch keine Bestimmung.
Kulterer-Einvernahme am Dienstag
Der Prozess wird am Dienstag mit der Einvernahme von Kulterer fortgesetzt. Ein Urteil wird für Anfang Februar erwartet. Das Verfahren gegen den Ex-Hypo-Prokuristen Albin Ruhdorfer, der sich krank meldete, wurde von Richter Christian Liebhauser-Karl ausgeschieden.
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