Ein 64-jähriger Gynäkologe muss sich in Wels wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Ihm werden unter anderem schwerwiegende Behandlungsfehler und Sorgfaltsverletzungen vorgeworfen, die zum Tod eines Säuglings führten. Am Mittwoch soll nun, zweieinhalb Jahre danach, ein Urteil fallen.
Der Fall hatte im ganzen Land große Wellen geschlagen: Am 6. Dezember 2021 war der kleine Lukas mit schwersten Hirnschäden im Vöcklabrucker Spital auf die Welt gekommen und nach nur acht Tagen in den Armen seiner Eltern Sabrina und Stefan W. verstorben.
Schwere Vorwürfe
Bei der Entbindung hatte es große Komplikationen gegeben, weswegen sich ein 64-Jähriger, der seit 30 Jahren als Facharzt in der Gynäkologie tätig ist, am Mittwoch erneut vor dem Landesgericht Wels wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten muss. Bei den vorangegangenen zwei Verhandlungstagen im Dezember 2023 und Februar 2024 kam es noch zu keinem Urteil – das soll sich kommende Woche ändern.
Risikopatientin wegen Kaiserschnitt
Auch die Mutter hatte bei der Geburt fast ihr Leben verloren. Dabei war bei der Schwangerschaft alles reibungslos gelaufen: Doch als die Mutter spätnachts ins Krankenhaus eingeliefert worden war, wurde ihr eine Tablette zur Einleitung der Geburt angeboten. Dass sie diese als Risikopatientin, die bereits zwei Jahre zuvor einen Kaiserschnitt hatte, nicht bekommen hätte dürfen, sei ihr nicht gesagt worden.
Mutter nur knapp überlebt
Dieser Eingriff hatte bei Sabrina W. eine Uterusruptur zur Folge gehabt, deretwegen sie zweieinhalb Liter Blut verloren hatte, und selbst nur knapp überlebte. Dem Facharzt werden Sorgfaltsverletzungen, fachärztliche Aufklärungsmängel, mangelnde Betreuung der Gebärenden sowie fehlerhafte Einleitung des Geburtsvorgangs vorgeworfen – es drohen drei Jahre Haft.
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