Ein 73-Jähriger beruft heute in Oberösterreich gegen ein erstinstanzliches Tierquälerei-Urteil und meint, die kleine Zwergpinscherdame „Lina“ habe ihn attackiert. Deren Frauchen bestreitet das. „Lina“ wurde durch einen Fußtritt schwer verletzt und droht, ihr Augenlicht zu verlieren.
Nicht etwa in der aktuellen Hitzewelle, sondern schon am 26. Februar ereignete sich ein Vorfall, der am heutigen Mittwoch am Oberlandesgericht Linz verhandelt wird.
„Nur“ gebellt oder attackiert?
Glaubt man dem erstinstanzlichen Urteil vom Landesgericht Wels, soll ein 73-jähriger Hundehalter trotz winterlicher Temperaturen heißgelaufen sein. Der Grund: Hundegebell – aber nicht das seines eigenen (er besitzt einen Zwergpudel), sondern das einer sechs Kilo schweren Zwergpinscherdame namens „Lina“. Diese war von ihrem Frauchen abgeleint worden, als sich der Pensionist näherte. Ihr zufolge soll „Lina“ nur in Richtung des älteren Herren und seiner vierbeinigen Begleitung gebellt haben.
Der – nicht rechtskräftig – wegen Tierquälerei zu vier Monaten bedingter Haft verurteilte Pensionist beschreibt die Situation ganz anders: Ihm zufolge sei die kleine Hündin auf ihn und seinen Zwergpudel losgegangen.
Was danach passierte, ist aber relativ klar: Der 73-Jährige verpasste „Lina“ einen Tritt gegen den Kopf. Die Schoßhündin wurde durch die Luft geschleudert, prallte am Asphalt auf. Dadurch wurde das kleine Tier am Kopf und am Auge schwer verletzt. Es könnte die Sehkraft verlieren.
Verurteilter legte Beschwerde ein
Weil der Verurteilte den Spruch aus der ersten Instanz nicht in Kauf nehmen wollte, meldete er Nichtigkeit an und legte Berufung ein. Klarheit in der Causa soll die Berufungsverhandlung bringen, die am Vormittag für eine halbe Stunde angesetzt ist.
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