Eine Einigung habe es am Donnerstag in einem sogenannten Trilog zwischen EU-Parlament, der zypriotischen Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission in mehreren Fragen gegeben, so Karas. Dazu zähle auch die Boni-Begrenzung für Banker. Diese Boni sollten in Zukunft normalerweise bis zu einem Verhältnis von 1:1 zum Grundgehalt stehen, dürfen aber bis zu maximal 1:2 ausgeweitet werden, wenn die Shareholder dies mit entsprechendem Quorum und Präsenz so entscheiden.
Einigkeit gebe es auch zu Fragen der Liquidität, der Flexibilität der Rechte der EU-Bankenaufsicht in London und der Verschuldungskennziffer, berichtete Karas. Offen seien noch bestimmte technische Fragen, die am Dienstag in einem weiteren Trilog behandelt werden sollen. Von allen Seiten bestehe der Wille, dass am Mittwoch die EU-Botschafter über das Paket beraten sollen. Gebe es dabei die Zustimmung der EU-Staaten, könnte das Parlament im Februar abstimmen.
Ein Inkrafttreten der Basel-III-Bestimmungen sei frühestens am 1. Jänner 2014 möglich, weil die entsprechende Verordnung rechtlich nicht von der Richtlinie zu trennen sei, sagte der EU-Parlamentsvizepräsident. Karas betonte, die aktuelle Einigung der EU-Finanzminister zur europäischen Bankenaufsicht (siehe Infobox) sei in dem Paket schon übernommen. Wenn der EU-Ministerrat zustimme, habe die EU damit die größte Bankenregelung für 8.000 Finanzinstitute vollzogen.
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