Im Fall jener Alleinerzieherin, die ihren zweijährigen Sohn mangels einer Betreuungsmöglichkeit zu einem Bewerbungsgespräch hätte mitnehmen müssen, kam es kürzlich zur Gerichtsverhandlung. Das AMS hatte der Mutter den Bezug gestrichen und ihr Vereitelung vorgeworfen. Die Ombudsfrau weiß, wie der Fall ausgegangen ist.
Zur Vorgeschichte: Weil ihr früherer Arbeitgeber in Pension ging, meldete sich Evelyn G. – sie ist Alleinerzieherin eines zweijährigen Buben – nach Karenz und Bildungskarenz beim AMS arbeitslos. Dieses vermittelte ihr unter anderem ein Stellenangebot als Ordinationsgehilfin. Per SMS wurde sie vom potenziellen Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, just an einem Freitag. Was für Frau G. zu einem Problem wurde.
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