Vor mehr als einem Jahr hat Familie W. aus Salzburg eine Förderung für einen dringend benötigten Treppenlift beantragt. Genehmigt wurde der Zuschuss erst nach Einschreiten der Ombudsfrau. Da war der stark gehbehinderte Patient längst verstorben.
Seit einem Oberschenkelhalsbruch im Jahr 2019 war Herr W. gehbehindert. Dazu kamen andere gesundheitlich Probleme. Der über 80-Jährige litt zusätzlich an einer Herz- und Niereninsuffizienz. Seine Wohnung im ersten Stock zu erreichen, wurde für den Salzburger immer schwieriger.
Antrag im Mai 2024 eingereicht
Die Familie beschloss daher im Vorjahr, einen Treppenlift bauen zu lassen. Kostenpunkt: rund 18.000 Euro. Im Mai 2024 stellte Herr W. mithilfe seines Sohnes bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss.
Weder Zu- noch Absage erhalten
„Alle erforderlichen Unterlagen haben wir damals beigelegt“, schildert Herr W. junior. Dennoch musste er das Prozedere heuer wiederholen, da weder eine Absage noch Zusage kam. „Ich habe mehrere Telefonate geführt, wurde aber immer wieder vertröstet.“
Im Juli 2025 reichte es dem Salzburger schließlich und er bat die Ombudsfrau um Hilfe. „Mein Vater ist im September des Vorjahres verstorben. Auch den Einantwortungsbeschluss habe ich bereits an die BVAEB geschickt. Auskunft über einen Zuschuss gibt es noch immer nicht!“
Plötzlich war alles erledigt – leider zu spät
Nach unserer Anfrage war der Antrag binnen 14 Tagen positiv erledigt. 4100 Euro hat die Familie nun nachträglich erhalten. Bedauerlicherweise viel zu spät. Begründet hat die Versicherungsanstalt die lange Bearbeitungsdauer mit angeblich fehlenden Unterlagen. Warum konnte man das den Betroffenen im Laufes des Antrages nicht mitteilen?
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