Gerichtsurteil
D: Keine Polizei-Kontrollen mehr aufgrund Hautfarbe
Die Leiterin der staatlichen deutschen Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, und Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil. Es verdeutlicht Lüders zufolge, dass das Grundgesetz "rassistische Benachteiligung durch staatliches Handeln verbietet". Ähnlich äußerte sich das Deutsche Institut für Menschenrechte. In einer Stellungnahme für das Gericht hatte es dargelegt, dass die Auswahl nach Hautfarbe bei Personenkontrollen weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit europäischen und internationalen Menschenrechtsverträgen vereinbar ist.
Deutscher Student klagte wegen "Nazi-Methoden"
Der Kläger, ein dunkelhäutiger deutscher Student, war 2010 in einem Zug von zwei Bundespolizisten aufgefordert worden, sich auszuweisen, weil er einem der Beamten zufolge "aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen" sei. Zunächst weigerte sich der junge Mann und warf im Zuge einer lautstarken Diskussion der Polizei vor, sie wende "Nazi-" bzw. "SS-Methoden" an. Daraufhin wurde der Student zunächst wegen Beleidung der Beamten vor Gericht gestellt. In erster Instanz wurde noch zugunsten der Polizisten entschieden.
In zweiter Instanz gab dann das Gericht dem Studenten Recht, wonach dieser einzig und allein aufgrund seines Aussehens ins Visier der Polizei gelangt war.
Polizei kritisiert den bejubelten "juristischen Meilenstein"
Der Anwalt des dunkelhäugen Mannes und Amnesty International sprachen von einem juristischen Meilenstein. Die deutsche Polizeigewerkschaft kritisierte die Entscheidung und meinte gegenüber dem Rundfunksender SWR: "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus." Das Urteil sei zwar zu respektieren, die Polizeiarbeit werde dadurch aber nicht leichter gemacht.
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