EU stärkt Fluggäste

Ab drei Stunden Verspätung müssen Airlines zahlen

Wirtschaft
23.10.2012 15:45
Der Europäische Gerichtshof stärkt weiter die Rechte von Fluggästen: Schon bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden müssen Airlines ihren Passagieren einen Ausgleich zahlen. Eine solch große Verspätung sei mit der Annullierung eines Fluges gleichzusetzen. In beiden Fällen habe der Kunde Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, entschied das oberste Gericht am Dienstag in Luxemburg.

Eine Ausnahme von dieser Regel gebe es nur dann, wenn der Grund für die Verspätung außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline nicht beeinflussen könne, erklärten die Richter. Dazu zählen extreme Wetterverhältnisse und in der Regel auch ein Streik.

Mit dem Urteil bestätigte der Gerichtshof seine frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 2009. In der Praxis beklagen Verbraucherschützer immer wieder, dass die Fluggesellschaften sich weigern, bei Verspätung Entschädigungen zu zahlen.

Auch bei Umbuchungen müssen Airlines zahlen
Bereits vor gut drei Wochen hatten die EU-Richter Verbrauchern den Rücken gestärkt. In zwei Urteilen schrieben sie fest, dass Airlines Entschädigung zahlen müssen, wenn sie Kunden aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitnehmen. Dies betrifft etwa Umbuchungen auf einen anderen Flug als Spätfolge eines Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn eine Fluggesellschaft Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbuche, obwohl die Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichten.

In dem Urteil vom Dienstag legten die Richter eine EU-Verordnung von 2004 aus. Sie staffelt die Entschädigungssummen je nach Entfernung. Der Mindestbetrag von 250 Euro fällt bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 Kilometern oder weniger an; maximal können es 600 Euro sein.

Laut Gerichtshof gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Bei mehr als drei Stunden Verspätung seien Fluggäste in der gleichen Situation wie Passagiere, deren Flug gestrichen worden sei, "da sie ähnliche Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, nämlich einen Zeitverlust".

Klage von Fluglinien abgewiesen
Die Richter fassten bei ihrem Entscheid zwei Fälle zusammen. In dem einen hatten mehrere Passagiere die Lufthansa verklagt, weil ihr Flug 24 Stunden Verspätung hatte. In der anderen Rechtssache hatten die Unternehmen TUI Travel, British Airways, EasyJet Airline und die International Air Transport Association in Großbritannien geklagt, weil sie sich nicht zu Ausgleichszahlungen an Gäste verspäteter Flüge verpflichten wollten und mit diesem Ansinnen bei der Behörde für Zivilluftfahrt gescheitert waren.

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