Die Regulierungsbehörde RTR hat zum Schutz der Konsumenten die Kostenbeschränkungsverordnung erlassen. Diese sieht vor, dass der Betreiber den Kunden spätestens dann warnen muss, wenn für die Nutzung von Datendiensten, zusätzlich zu einem Grund- oder Paketentgelt, ein Betrag von mehr als 30 Euro angelaufen ist. Und: Wenn dieser Betrag die Grenze von 60 Euro erreicht, dürfen keine weiteren Kosten mehr verrechnet werden.
Der Mobilfunkbetreiber kann sich entscheiden, ob er ab dann den Dienst sperrt oder die weitere Nutzung gratis zugelassen wird - unter einer eventuellen Verlangsamung der Übertragungsgeschwindigkeit (Bandbreitenbeschränkung). In jedem Fall muss der Betreiber über seine Entscheidung informieren. Die Kostenverrechnung kann erst dann die 60 Euro übersteigen, wenn der Kunde ausdrücklich die Aufhebung der Sperre verlangt. In diesem Fall gibt es nach oben hin, so wie in der alten Rechtslage, keine Einschränkung.
Achtung!
Vorsicht ist dennoch geboten. Denn diese Kostenbeschränkungsverordnung gilt nur im Inland und nur für mobile Datendienste, also beim Internetsurfen über Mobilfunknetze. Im außereuropäischen Ausland musst du nach wie vor aufpassen: Nur innerhalb der EU gilt - aufgrund der Datenroamingverordnung - dieselbe Kostenobergrenze von 60 Euro wie in Österreich. In allen anderen Ländern kann es aber nach wie vor sehr schnell sehr teuer werden.
Schutz
Wenn du daher ins Nicht-EU-Ausland fährst, solltest du dich im Vorfeld entscheiden: Willst du surfen oder nicht? Wenn ja, erkundige dich bei deinem Betreiber nach speziellen Urlaubspaketen, die meist ein bestimmtes Datenvolumen zu einem Fixpreis beinhalten. Diese Pakete können oft nach dem Urlaub wieder gekündigt werden. Möchtest du nicht surfen, dann sieh dir vor dem Urlaub an, wie sich Datendienste auf deinem Handy deaktivieren lassen. Die meisten Geräte lassen sich in einen reinen Telefonmodus umschalten (meist unter dem Punkt "Daten-Roaming" zu finden) .
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