Um 14.52 Uhr nahm eine Polizeistreife den Pkw mit deutschen Kennzeichen auf der B58 ins Laser-Visier. Der Fahrer hatte das Tempolimit von 100 km/h um 112 Stundenkilometer überschritten. Dass der Pkw in Deutschland zugelassen ist, schützt den Lenker nicht vor der Geldstrafe, die wird auch in Deutschland eingehoben.
Strafrahmen reicht bis 2.100 Euro
Beim ersten derartigen Verstoß müsse ein Lenker mit einer Strafe von 1.400 bis 1.500 Euro rechnen, hieß es am Freitag im Referat für Straf- und Verkehrswesen der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf. Der Strafrahmen reiche bis 2.100 Euro. Bei der Strafbemessung spielen mehrere Faktoren eine Rolle - etwa Tages- und Sichtverhältnisse, der Straßenzustand, eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sowie etwaige einschlägige Vorstrafen.
Zu der Geldstrafe kommt für den Deutschen der Entzug des Führerscheins für sechs Monate. Zusätzlich wird über den Betroffenen in Österreich ein Fahrverbot verhängt: "Was dann die deutschen Kollegen mit seiner Lenkerberechtigung machen, ist Sache der dortigen Behörden", hieß es.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.