Ein aus einer Wohnung entlaufener Hund hat am Sonntagvormittag in Wien-Hernals eine Hausbewohnerin und deren Hund attackiert und durch Bisse und Kratzer leicht verletzt. Die Frau erlitt Verletzungen im Gesicht und am Fuß, ihre Bulldoge an Kopf, Bein und Brust.
Ein American Staffordshire Terrier war allein zu Hause, die unversperrte Wohnungstür selbst geöffnet, um seine Notdurft verrichten zu können. Sein 34-jähriger Besitzer hatte das arme Tier stundenlang unbeaufsichtigt allein zu Hause gelassen.
Hund sprang gegen Brust
Um 8.40 Uhr hatte zunächst ein anderer Hausbewohner als die später verletzte Frau die Polizei gerufen, weil ihm ein frei laufender Hund im Stiegenhaus gegen die Brust gesprungen war. Der Mann konnte das Tier durch die offenstehende Wohnungstür zurückdrängen und wurde nicht verletzt. Der Hund öffnete jedoch neuerlich selbstständig die Wohnung und lief hinaus.
Polizei überwältigte Hund mit Pfefferspray
Zu diesem Zeitpunkt ging die Frau mit ihrer französischen Bulldogge aus ihrer Wohnung. Beide wurden von dem American Staffordshire Terrier attackiert und verletzt. Die eintreffenden Polizisten hielten den Hund mit Pfefferspray von weiteren Angriffen ab und die verletzte Frau konnte sich mit ihrer Bulldogge in ihre Wohnung zurückziehen. Beamte der Polizeidiensthundeeinheit sicherten den Hund zusätzlich.
Besitzer mehrfach angezeigt
Kurze Zeit später kehrte der 34-jährige Besitzer des American Staffordshire Terrier zurück. Er hatte den Hund über mehrere Stunden unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen. Der Vierbeiner hatte laut Polizei auch seine Notdurft im Stiegenhaus verrichtet. Der 34-Jährige verhielt sich unkooperativ, in seiner Wohnung wurde außerdem trotz aufrechten Waffenverbots ein Luftdruckgewehr gefunden und sichergestellt.
Der Mann wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und mehrfach nach Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes angezeigt. Nach diesem handelt es sich bei einem American Staffordshire Terrier um einen sogenannten Listenhund, für den besondere Vorschriften gelten.
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