Durch die Insolvenzen in der Signa-Gruppe sind zu spät vorgelegte Jahresabschlüsse von Unternehmen stärker in den Fokus geraten. Eine aktuelle Analyse des Kreditschutzverbandes von 1870 zeigt eindeutig: Beim Benko-Imperium handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall.
12,2 Prozent jener Unternehmen, die dazu verpflichtet wären, haben für das Geschäftsjahr 2022 noch keine Bilanz vorgelegt. Weitere 3,8 Prozent haben sie zu spät eingereicht. Wobei mit 3,4 Prozent der Großteil davon innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag der Verpflichtung nachgekommen ist, heißt es in einer Aussendung von KSV1870.
Kreditschützer: „Unverantwortlich gegenüber Gläubigern“
„Es besteht akuter Aufholbedarf“, sagt Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding GmbH. „Das ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern zugleich auch im Sinne eines professionellen Risikomanagements und Gläubigerschutzes unverantwortlich“, so der Geschäftsführer weiter.
Schließlich müsse die Bilanz innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag eingereicht werden. Aber auch bei den übrigen Unternehmen gibt es laut den Kreditschützern Verbesserungsbedarf: Es sind vor allem betriebswirtschaftliche Fehler, die sich in die Jahresabschlüsse eingeschlichen haben.
„Nicht erfüllte Mindeststandards und eine nicht erfolgte Qualitätskontrolle vor Einreichung kommen leider häufiger vor, als man glauben mag“, erklärt Günther Fasching, Prokurist der KSV1870 Information GmbH. Dies sei eine Folge dessen, dass die Anforderungen in den vergangenen Jahren sukzessive reduziert wurden. „Als KSV1870 sehen wir diese Entwicklung kritisch und plädieren für eine Rückkehr zu früheren Veröffentlichungsbestimmungen“, ergänzt Fasching.
Justizministerin plant härtere Strafen
Justizministerin Alma Zadic hat vor Kurzem einen Maßnahmenplan mit härteren Strafen für Bilanzsäumigkeit vorgestellt. Bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sollen nach ihrer Vorstellung als Strafe verhängt werden können. „Die Welle an Signa-Pleiten hat gezeigt: Die momentanen Strafen reichen nicht. Große Konzerne zahlen lieber Strafe, als offen und ehrlich Auskunft über ihre Wirtschaftslage zu geben“, heißt es in einem Papier des Ministeriums. „Deshalb wird es notwendig sein, die Strafen so zu erhöhen, dass sie auch Großkonzerne nicht mehr ignorieren können,“ betonte Zadic.
Weiters will Zadic neue Transparenzregeln für Konzerne einführen. So soll die Zusammenrechnungspflicht ausgeweitet werden, damit sich ein Mutterunternehmen nicht mehr darauf berufen kann, klein zu sein und daher nur bestimmte Daten veröffentlicht. Bisher gelte nur für Aktiengesellschaften, dass die Mutter ihre Schwellenwerte auf konsolidierter Basis berechnen muss, diese Regel soll auf (Holding-)GmbHs ausgeweitet werden.
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