Amtsgeheimnis-Aus

Nationalrat beendet „Geheimniskrämerei“

Politik
31.01.2024 19:54

Der Nationalrat hat am Mittwochabend das Aus für das Amtsgeheimnis mit Stimmen der Regierungsparteien und der SPÖ besiegelt. „Es ist Schluss mit der Geheimniskrämerei“, erklärte Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer zum Beschluss. „Wir drehen das System um 180 Grad“, freute sich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Die SPÖ blies ins gleiche Horn: „Wir bringen Österreich in Sachen Transparenz auf die Höhe der Zeit“, meinte der stellvertretende Klubobmann Jörg Leichtfried. FPÖ und NEOS stimmten gegen die Umstellung, die erst mit September 2025 seine Gültigkeit erlangen wird. Die beiden Oppositionsparteien hakten unter anderem dabei ein, dass die proaktive Auskunftspflicht nur für Gemeinden mit über 5000 Einwohnern gilt. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan erkennt hier sogar eine Verschlechterung zum Ist-Zustand. Man könne nicht einfach „Menschen erster und zweiter Klasse in Sachen Informationsfreiheit schaffen“.

NEOS vermissen Cooling-Off-Phase
Ausnahmen etwa für Landtage und Kammern prangerte NEOS-Vizeklubchef Nikolaus Scherak an. Zudem sei das Gesetz durch einfache Bundes- oder Landesgesetz nicht anwendbar zu machen. Nur weil man ein Gesetz Informationsfreiheitsgesetz nenne, heiße das nicht, dass auch jeder zu Information komme. Stefan vermisste auch einige Punkte, die im Ursprungsentwurf noch beinhaltet gewesen seien, etwa eine Cooling-Off-Phase für Politiker vor dem Eintritt in den Verfassungsgerichtshof. 

Auch Unternehmen mit staatlichem Einfluss betroffen
Im Wesentlichen sieht das Informationsfreiheitsgesetz für öffentliche Stellen eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor: Das betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie allen Gemeinden. Ebenso Auskunft erteilen müssen die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe. Auch nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen mit bestimmendem Staatseinfluss sind auskunftspflichtig. Bei Letzteren darf deren Wettbewerbsfähigkeit aber nicht eingeschränkt werden. 

Informationen von „allgemeinem Interesse“ müssen von staatlichen Organen künftig auch proaktiv veröffentlicht werden, nicht aber von Gemeinden unter 5000 Einwohner.

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