Gericht entscheidet:

Kuhglocken dürfen läuten, Eselglocken nicht

Gericht
07.09.2026 19:00

Eine Anrainerin fühlte sich in der Schweiz vom Geläut der Tiere auf der Weide gestört. Sie klagte wegen Lärmbelästigung und schlug stattdessen GPS-Sender vor. Vor Gericht war sie teilweise erfolgreich. Der Bauer wird trotzdem umrüsten müssen. 

Ein spannender Streit um Lärmbelästigung beschäftigte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in der Schweiz. Eine Frau, deren Wohnhaus rund 50 Meter von der Weide eines Landwirtschaftsbetriebs entfernt liegt, fühlte sich von den Glocken der Kühe und Esel belästigt, die dort grasten. Die Anrainerin brachte als Alternative für die Glocken GPS zur Ortung ins Spiel.

Eine Frage der Tradition
Über mehrere Monate wurde die Lärmbelästigung vor Ort gemessen und zu sensiblen Zeiten tatsächlich als störend eingestuft. Trotzdem entschied das Gericht für die Kühe, die weiterhin Glocken tragen dürfen – allerdings künftig nur noch kleine. Sie müssen künftig Schaf- oder Ziegenglocken tragen. Für das Tragen der Glocke sprechen laut Gericht insbesondere die Tradition, das Auffinden entlaufener Tiere sowie die Alarmierung bei Unruhe in der Herde.

Nur noch kleine Glocken zulässig
Anders fiel die Entscheidung zu den am Hof gehaltenen Eseln aus. Das Gericht untersagte den Einsatz von Glocken bei Eseln vollständig. Ihr Gefährdungspotenzial bei einem Ausbruch sei geringer als das von Kühen. Zudem hätten Esel selbst ein empfindliches Gehör. Hier empfiehlt das Gericht dem Bauern tatsächlich den Einsatz von GPS-Sendern. Die Frau kann gegen das Urteil berufen. 

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