Amt ortete „Gefahr“

Alle Söhne abgenommen: Mutter kämpft vor Gericht

Niederösterreich
07.09.2026 19:00

Einer Mutter wurden in Korneuburg (Niederösterreich) ihre drei Söhne abgenommen. Bei einem Kind spricht das Jugendamt von „Gefahr im Verzug“. Für die Rechtsanwältin der Frau ist dies nicht erkennbar. Sie vertritt sie beim jüngsten der drei Kinder. Jetzt folgt eine Obsorge-Verhandlung.

Ob die drei Buben im Kindergarten- und Teenageralter wieder bei ihrer Mutter Renate H. (Name geändert) schlafen werden, könnte sich diesen Mittwoch in einer Verhandlung entscheiden. „Es geht um die Frage der Obsorge, den zukünftigen Aufenthalt und das Kontaktrecht für alle drei Kinder“, informiert Präsidentin Birgit Eisenmagen seitens des Bezirksgerichts Korneuburg.

Bezirkshauptmannschaft bestätigt Abnahme
Bei der Bezirkshauptsmannschaft zeigt man sich aufgrund des laufenden Verfahrens zurückhaltend, BH-Chef Andreas Strobl bestätigt allerdings: „Zu allen drei Kindern sind Pflegschaftsverfahren anhängig. Richtig ist, dass die Kinder derzeit der Obsorge der Kindesmutter entzogen wurden. Bei zwei Kindern erfolgte die Abnahme aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts, betreffend des dritten Kindes musste wegen Gefahr im Verzug die erforderliche Maßnahme sofort getroffen werden.“

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Zur gerichtlichen Überprüfung der Abnahme des Kindes wurde von uns ein entsprechender Antrag gestellt. Nun findet die gerichtliche Verhandlung statt.

Julia Tesch-Kohlbeck, Rechtsanwältin der Kindesmutter

Keine Zeichen für Mängel in der Versorgung
Rechtsanwältin Julia Tesch-Kohlbeck ist spezialisiert auf Familienrecht und vertritt die Mutter im Falle des jüngsten Kindes, das laut ihrer Aussage altersgerecht entwickelt und gut genährt sei. „Die angenommene mangelnde Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter wird im Wesentlichen damit begründet, dass sie den Kindesvater nicht akzeptieren könne und diesem stark ablehnend gegenübersteht. Das Gutachten enthält dabei aus unserer Sicht teilweise nicht nachvollziehbare Argumentationen.“

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Ich werde behandelt wie eine Verbrecherin!

Die verzweifelte Mutter

Kindesabnahme als letzte Maßnahme
Unter Tränen schildert Renate H., dass ihr ältester Sohn vom Balkon springen und der andere davonlaufen wollte, als Polizei und Jugendamt sie abholen kamen. „Ich werde behandelt wie eine Verbrecherin!“ Bezirkshauptmann Andreas Strobl versichert, dass eine Kindesabnahme „die letzte Maßnahme nach Ausschöpfung gelinderer Mittel wie Erziehungshilfen bei einer Kindeswohlgefährdung“ sei.

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