Kanzler zur Terrorlage

„An jene, die uns bedrohen, sei klar gesagt …“

Politik
26.12.2023 13:33

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat am Stefanitag der Exekutive für ihren verstärkten Einsatz zu den Weihnachtsfeiertagen gedankt. 

Die Festnahme von drei unter Terrorverdacht stehenden Personen in Wien zeige, dass die internationale Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes engmaschig abgestimmt funktioniere.

„Leben Tradition weiterhin“
Gleichzeitig betonte der Regierungschef, dass man sich nicht einschüchtern lasse: „An jene, die uns bedrohen, sei klar gesagt: Wir lassen uns unsere Freude und unsere christliche Kultur nicht gefährden. Wir leben unsere Tradition weiterhin mit großer Begeisterung und das werden wir auch in Zukunft so tun.“

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Wir lassen uns unsere Freude und unsere christliche Kultur nicht gefährden. Wir leben unsere Tradition weiterhin.

Karl Nehammer

Verdächtiger vor Weihnachten festgenommen
Das Landesgericht für Strafsachen hatte am Montag über drei Terrorverdächtige die U-Haft verhängt, die vor Weihnachten in einer Flüchtlingsunterkunft in Wien-Ottakring von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden waren.

Sie sollen einem Länder übergreifenden radikalislamistischen Terrornetzwerk angehören, das Anschläge auf den Kölner Dom und den Stephansdom (siehe Links zu Artikeln unten) erwogen haben soll.

Die drei mutmaßlichen Terroristen - zwei Männer und eine Frau - bestreiten die Vorwürfe. Ein Beschuldigter legte Beschwerde gegen die U-Haft ein.

Karl Nehammer (ÖVP)
Karl Nehammer (ÖVP)(Bild: Peter Tomschi, APA/Georg Hochmuth, Krone KREATIV)
Vor dem Stephansdom waren Polizisten in voller Montur abgestellt.
Vor dem Stephansdom waren Polizisten in voller Montur abgestellt.(Bild: Peter Tomschi)

Datenträger sichergestellt
Im Zuge einer Hausdurchsuchung waren bei den drei mutmaßlichen Islamisten Datenträger - darunter ihre Mobiltelefone - sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Trio wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) in Verbindung mit terroristischen Straftaten (§278c StGB).

Vierte Warnstufe bleibt aufrecht
Die Terrorwarnstufe wurde schon Mitte Oktober auf die Stufe vier angehoben (von insgesamt fünf Stufen).

Da die Silvesterpfade ein potenzielles Ziel für radikalisierte Einzeltäter sind, bleibt die erhöhte Warnstufe auch über Silvester aufrecht.

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