„Geht um den Inhalt“

Nationalrat beschließt Gesetz in weiblicher Form

Politik
15.12.2023 16:42

Der Nationalrat hat am Freitag das erste auf Bundesebene in rein weiblicher Form verfasste Gesetz beschlossen. Start-Ups sollen vom Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz profitieren. Für Debatten sorgte im Plenum nicht nur der Inhalt des Gesetzes.

Mit dem in rein weiblicher Form verfassten Gesetz wird eine neue Rechtsform geschaffen, die eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) darstellt. 

Die FPÖ kritisierte die Schreibform als eigenartiges „ideologisches Experiment“, mit dem die Gesellschaft transformiert werden solle. Auch inhaltlich übten die Freiheitlichen Kritik. Durch die neue Gesellschaftsform werde das Gründen nicht leichter, so der Abgeordnete Harald Stefan.

Kampf um die besten Ideen
Die ÖVP, die im Vorfeld ebenfalls die rein weibliche Form des Gesetzes kritisiert hatte, verteidigte ihre Zustimmung. Letztendlich hätte die Fraktion die Formulierung „in Kauf genommen, weil es um den Inhalt geht“, sagte die Abgeordnete Bettina Zopf. „Mit der weiblichen Form helfen wir aber keiner einzigen Unternehmerin und keiner einzigen Mitarbeiterin, aber mit dem Inhalt des Gesetzes tun wir es“, betonte Zopf. Die Unternehmensgründungen würden dadurch moderner, einfacher und international attraktiver.

Ein Auszug aus dem Gesetz:

Justizministerin Alma Zadic betonte ebenfalls, dass mit dem Gesetz „die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der besten Ideen in diesem Land“ geschaffen würde. Damit solle verhindert werden, dass Gründerinnen und Gründer in andere Länder auswandern.

Nachdem die Gesetze bisher in der Regel nur in der männlichen Form verfasst wurden, auch wenn Menschen aller Geschlechter gemeint waren, sei in diesem Gesetz die rein weibliche Form des Gesetzes gewählt worden, um bewusst Gesellschafterinnen, Gründerinnen und Unternehmerinnen sichtbarer zu machen.

Pink-rote Kritik am Inhalt
SPÖ und NEOS störte nicht die Form, sondern der Inhalt des Gesetzes. Henrike Brandstötter von den Pinken zeigte sich enttäuscht, dass es mit dem Gesetz nicht gelungen sei, den österreichischen Wirtschaftsstandort zu attraktiveren. Ähnlich sah es die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher, die überdies bemängelte, dass die Sicherheit zugunsten der Flexibilität aufgegeben worden sei und es Mängel bei der Transparenz gebe.

Bei der anschließend namentlichen Abstimmung gab es schließlich mit 83 Ja-Stimmen und 65 Nein-Stimmen eine klare Mehrheit für das Gesetz.

Was steht im FlexKap-Gesetz?
Inhaltlich baut die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) auf dem GmbH-Gesetz auf, verfügt aber - etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen - über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher AGs vorbehalten waren.

 „Verpackt“ ist die neue FlexKapG in einem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz. Damit soll unter anderem auch das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden.

Beschlossen wurde außerdem eine Änderung des gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetzes. Dadurch werden Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften künftig vorübergehend von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen, wenn sie wegen eines Wirtschaftsdelikts wie Untreue oder Betrug zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Diese „Disqualifikation“ gilt drei Jahre. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt