Acht Jahre Haft

Mehr als Blutschande: Mann verging sich an Kindern

Burgenland
21.11.2023 19:13

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt in einem Missbrauchsprozess gegen einen 43-jährigen Burgenländer und eine 21-jährige Niederösterreicherin Haftstrafen verhängt worden. Der Mann verging sich an Schwestern, Töchtern und zwei Kleinkindern.

Der Mann misst weniger als 1,70 Meter. Würde er nicht sein Gesicht hinter einem Ordner verstecken und von den Justizwachebeamten in Handschellen durchs Gericht geführt werden, könnte man ihn vermutlich als „eh recht normal“ einordnen.

Was sich aber hinter dem unscheinbaren Auftreten verbirgt, ist kaum in Worte zu fassen: Der Wiener missbrauchte seine Schwester, seine Halbschwester, die erste Tochter und auch die zweite. Dem nicht genug, verging er sich auch an zwei Kleinkindern.

Verabreichte Drogen und Willenlosigkeit
Und dann sitzt er da, nach elf Monaten Untersuchungshaft, und es scheint fast, als könnte der 43-jährige Roman O. kein Wässerchen trüben. Mitangeklagt ist eine heute 21-Jährige Niederösterreicherin, die bei den perversen Spielchen nicht nur mitgemacht, sondern auch ihr Töchterchen miteinbeziehen ließ. Das Mädl war damals drei Jahre jung. Die Rede ist nun von verabreichten Drogen. Von Willenlosigkeit. Von verschwommener Erinnerung.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Fragwürdig weiters, warum die Staatsanwältin noch vor ihrem Plädoyer die Öffentlichkeit ausschließen ließ. Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Birgit Falb, begründete den Ausschluss mit „einer damals jungen Erwachsenen“ und „mit der Intimsphäre der Opfer“, auch wenn die gestern gar nicht angehört wurden. Man vertraute auf deren Aussagen bei der Polizei.

Schreckenstaten geschahen im Südburgenland
Schauplatz der abscheulichen Vorfälle war das Haus der Großmutter des Wieners im Südburgenland. Der Gelegenheitsarbeiter redete seiner älteren Tochter ein, dass man mit Videos im Internet Geld verdienen könne. Auch für sie würde dabei etwas abfallen. Bei lasziven Aufnahmen sollte es nicht bleiben. Mit der Zweitangeklagten, einer Freundin dieser Tochter, ging der Mann einen Schritt weiter: Er überzeugte die junge Frau, dass eine Dreijährige die Geschehnisse „in dem Alter noch nicht mitbekommt“. Allein der Gedanke macht sprachlos.

Nach acht Verhandlungsstunden und der Erläuterung des Gutachtens von Gerichtspsychiater Peter Hofmann wurden die Urteile gefällt: Der Mann wird für acht Jahre in einer Anstalt untergebracht, die Frau muss für zwei Jahre hinter Gitter. Gegen Letzteres hat die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet.

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