30-Jähriger angeklagt

Mit gefälschten Ausweisen Skitickets erschlichen

Tirol
11.06.2026 18:00

Skifahren auf Kosten der Bergbahnen: Ein in Tirol lebender Deutscher (30) ergaunerte sich mit Fake-Dokumenten Skipässe im Gesamtwert von fast 4000 Euro. Doch dann flog der dreiste Schwindel auf ...

Mit einem gefälschten WKO-Freifahrtsausweis und seinem längst abgelaufenen Dienstausweis aus Zeiten als Bergbahn-Mitarbeiter soll der 30-jährige Deutsche zahlreiche Skigebiete in ganz Tirol hinters Licht geführt haben. Der in Tirol lebende Arbeitslose erschlich sich so kostenlose Skitickets im Wert von knapp 4000 Euro.

Der gebürtige Deutsche musste mit seinem Anwalt nun in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen.
Der gebürtige Deutsche musste mit seinem Anwalt nun in Innsbruck vor Gericht Platz nehmen.(Bild: Samuel Thurner)

Skipässe teils günstig an Bekannte weiterverkauft
Vor dem Innsbrucker Landesgericht zeigte sich der gelernte Industriekaufmann voll geständig. Nur an einen Ausflug auf die Innsbrucker Nordkette konnte oder wollte er sich in der abgelaufenen Wintersaison nicht erinnern. „Es kann aber schon sein, dass ich auch dort zwei Tickets im Wert von rund 60 Euro geholt habe“, meinte der Angeklagte nach einem kurzen Vieraugengespräch mit seinem Anwalt vor dem Verhandlungssaal.

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Ich habe mit dem Verkauf der Tickets höchstens 1500 Euro eingenommen.

Der Angeklagte vor Gericht

„Und was war Ihr Motiv?“, wollte Richterin Heide Maria Paul vom Wahl-Tiroler wissen. „Ich wollte selbst gratis ein bisschen Skifahren. Und einen Teil der Tickets habe ich an Freunde und Bekannte verschenkt oder günstiger weiterverkauft“, lautete die Antwort. Rund 1500 Euro habe er damit höchstens verdient.

Aufgeflogen war der gebürtige Deutsche im Februar am Stubaier Gletscher. Die Ermittlungen brachten schließlich eine ganze Serie von Fällen in mehreren Tiroler Skigebieten ans Licht.

Schadensgutmachung und Geldbuße statt Vorstrafe
Einen Teil des Schadens hat der Angeklagte bereits wiedergutgemacht. Offen sind noch etwas mehr als 1850 Euro. Diese Summe muss der 30-Jährige nun bis Mitte Oktober zurückzahlen. Zusätzlich wurde eine Diversion vereinbart, im Zuge derer er 600 Euro Geldbuße zu leisten hat. Damit bleibt dem geständigen Angeklagten eine Verurteilung erspart.

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