HiPP-Erpressung

Neues Gutachten: Es war dasselbe Gift in Gläsern!

Österreich
11.06.2026 18:17
Porträt von Kronen Zeitung
Von Kronen Zeitung

Endlich ein Stück mehr Klarheit: Das Vergleichsgutachten zum Rattengift im Fall des Erpressungsversuchs gegen den Babykosthersteller HiPP liegt vor. Laut Staatsanwaltschaft Eisenstadt stimmt das in den Babybreigläsern gefundene Gift bei Zusammensetzung und Konzentration mit dem beim Verdächtigen Pavel S. gefundenen Gift überein.

Das Rattengift wurde – wie berichtet – an der Wohnadresse des 39-jährigen Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee gefunden. Laut dem brandneuen Gutachten ist die Zusammensetzung und Konzentration gleich wie bei dem Rattengift, mit dem die HiPP

-Gläser manipuliert worden sind. Das hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigt.

Das sei aber kein Beweis dafür, dass es sich um dasselbe Gift handle, stellte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Petra Bauer, gegenüber dem ORF Burgenland klar. Es sei aber ein weiteres Indiz im Ermittlungsverfahren.

Schon seit Mitte Mai steht fest, dass das in den Gläschen enthaltene Rattengift nicht lebensgefährlich gewesen wäre, die Dosis aber hoch genug war, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verursachen. Besonders bei Kleinkindern. 

Brisante Details um Luxusleben
„Krone“-Recherchen haben im Fall des Ex-HiPP-Managers bereits zuvor interessante Details zu seinem (Luxus-)Leben ans Licht gebracht. Der von seiner Frau getrennt lebende, dreifache Familienvater und mutmaßliche Erpresser konnte sich nicht nur den Kredit für eine 2001 um 402.000 Euro gekaufte 75,43-Quadratmeter-Eigentumswohnung in der idyllischen Salzkammergut-Gemeinde St. Gilgen leisten. Die Wohnung verfügt über zwei große Terrassen sowie einen Garten mit schöner Aussicht.

Teure Urlaube, Markenkleidung und Autos
Pavel S. soll sich kurz vor seiner Festnahme zudem um rund 600.000 Euro ein Grundstück mit Traumblick auf den Wolfgangsee gekauft haben. Dazu kommen teure Urlaube, ein Range Rover und Markenkleidung. Auch vor der Fälschung von Lohnzetteln soll der Verdächtige nicht zurückgeschreckt sein. Aus einem angegebenen Nettoeinkommen von rund 3500 Euro soll er so ein Einkommen von mehr als 10.000 Euro nach Abzug der Steuern vorgetäuscht haben. Mit den gefälschten Gehaltsbestätigungen soll er sich schließlich bei einer slowakischen Bank in seiner Heimat einen weiteren Kredit über 900.000 Euro erschlichen haben.

Pavel S. sitzt derzeit wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Die nächste Haftprüfung findet am 16. Juni statt.

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