Nach Mordserie
D: Künftig 10.000 Neonazis in Datei gespeichert
Vorbild ist die Anti-Terror-Datei, in der bereits seit Jahren mutmaßlich gefährliche Islamisten gespeichert werden. Die neue Neonazi-Datei bietet den Ermittlern jedoch mehr Möglichkeiten, da sie eine verknüpfte Datenrecherche zulässt - also etwa die Abfrage, wie verbreitet Waffen in der rechten Szene einer bestimmten Region sind.
"Umbau der Sicherheitsarchitektur" nötig
Das neue Recherche-Instrument wurde auf Drängen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zunächst auf vier Jahre befristet. Danach soll sein Nutzen bewertet werden. Die Ministerin hob hervor, dass mit der Datensammlung keine Gesinnungsdatei geschaffen werde. Nötig bleibe aber ein "Umbau der Sicherheitsarchitektur". "Nach der beispiellosen Pannenserie bezüglich der Zwickauer Neonazi-Zelle muss der Verfassungsschutz in Bund und Ländern besser organisiert werden." Der Aufbau der Datei ist eine Konsequenz der Neonazi-Mordserie. Für die Pannen wird u.a. ein mangelnder Informationsaustausch zwischen den zahlreichen Sicherheitsbehörden verantwortlich gemacht.
U-Ausschuss zum Neonazi-Trio geplant
Indes will der Thüringer Landtag kommende Woche einen Untersuchungsausschuss zum Neonazi-Trio einsetzen. Er soll sich unter anderem mit den Ermittlungspannen und Fehleinschätzungen befassen und klären, warum die Verdächtigen nach ihrem Abtauchen 1998 jahrelang unbehelligt agieren konnten. Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren 1998 untergetaucht, nachdem die Polizei in Jena eine Bombenwerkstatt der Rechtsextremen ausgehoben hatte. Das Trio wird für eine Mordserie an neun Migranten und den Mord an einer Polizistin in Heilbronn sowie mindestens zwei Anschläge in Köln verantwortlich gemacht.
Nach Einschätzung von Verfassungsschutz-Chef Heinz Fromm dürfte die Neonazi-Datei knapp 10.000 Namen umfassen. Genau ließen sich die Zahlen zwar nicht abschätzen, doch gebe es in Deutschland etwa 9.500 gewaltbereite Rechtsextremisten. Zudem sollen in der Datei auch ausländische Rechtsextremisten erfasst werden, die zu Gewalttaten bereit und den Behörden bekannt sind.
Die Ausgestaltung der Datensammlung als Index- und nicht als Volltext-Datei soll gewährleisten, dass das Trennungsgebot für die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz geachtet wird. In der Regel sollen abfragende Behörden nur Zugriff auf die Grunddaten zur Identifizierung einer Person erhalten, also etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift. Weitere Informationen erhalten sie dann auf Anfrage bei der Behörde, die die Daten eingestellt hat.
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