Publikum jubelte

Trump wird ausfällig: Wegen „Bullshit“ vor Gericht

Ausland
09.08.2023 08:03

Ex-US-Präsident Donald Trump hat nach der erneuten Anklage gegen ihn derbe Töne angeschlagen. Er werde an Wahlkampfveranstaltungen nicht teilnehmen können, weil er wegen „Bullshit“ („Scheiße“) im Gerichtssaal sitze, schimpfte Trump am Dienstag bei einer Rede im US-Bundesstaat New Hampshire. Die Menge begann zu jubeln und rief „Bullshit, Bullshit, Bullshit“. Unterdessen hat die zuständige Richterin in dem Fall einen Anhörungstermin festgesetzt, Trump muss dort nicht hin.

Trump wettert immer wieder heftig gegen die Justiz und macht diese verächtlich. Er verwendet in der Regel aber keine derartigen Kraftausdrücke.

Erstmals US-Präsident wegen Vorwurfs von Straftaten vor Gericht
Der 77-Jährige ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen des Vorwurfs von Straftaten vor Gericht verantworten muss. Vergangene Woche ist er wegen seiner Versuche angeklagt worden, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen. Der Republikaner, der nach der Wahl 2024 wieder ins Weiße Haus will, verlor damals gegen seinen demokratischen Gegner Joe Biden. Er erkennt diese Niederlage bis heute nicht an und verbreitet die Lüge vom Wahlbetrug. Die neue Anklage ist bereits die zweite auf Bundesebene gegen Trump und insgesamt die dritte.

Trump in Umfragen dennoch vorne
„Dies wird die Zukunft der Wahlen in Amerika sein, wo ein amtierender Präsident seinem Justizminister sagt, er solle den Gegner anklagen, um zu versuchen, den Gegner zu Fall zu bringen“, wetterte er nun in New Hamphsire. Trump stellt die Anklagen gegen sich neuerlich als politische Verfolgung dar. Im Rennen um die Präsidentschaftskandidatur hat ihm die Strafverfolgung bisher nicht geschadet - in parteiinternen Umfragen der Republikaner führt er mit großem Abstand.

Justizminister lagerte Ermittlungen aus
Um die Unabhängigkeit zu wahren, hatte US-Justizminister Merrick Garland bei den heiklen Ermittlungen gegen Trump einen Sonderermittler eingesetzt und somit die Untersuchungen ausgelagert. Der Minister beauftragte ebenfalls einen Sonderermittler damit, Bidens Umgang mit Geheimunterlagen aus dessen Zeit als Vizepräsident zu untersuchen. Garland wurde als Justizminister von Präsident Biden vorgeschlagen und vom Senat bestätigt.

Trump hatte nach der Anklage bereits wie gewohnt auf der von ihm mitgegründeten Online-Plattform Truth Social mit verbalen Attacken reagiert und auf die Redefreiheit verwiesen. Nach Auffassung von Sonderermittler Jack Smith richten sich seine Äußerungen dort etwa gegen Zeugen, Richter und Anwälte, die an dem Strafverfahren beteiligt sind. Sie seien ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen könne, dass Trump vertrauliche Informationen, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht würden, geheim halten werde, schrieb Smith in einem Antrag. Es bestehe die Gefahr, dass Trump Beweismaterial verwende, um Zeugen einzuschüchtern.

Smith bat das Gericht deswegen darum, Trump und seinen Anwälten im Rahmen einer Schutzanordnung Grenzen für den Umgang mit sensiblen Informationen aufzuzeigen. In solchen Anordnungen regelt das Gericht, dass die Offenlegung sensibler Informationen nur gegenüber bestimmten Personen unter bestimmten Bedingungen zugelassen ist. Ziel ist es unter anderem, Zeugen zu schützen. Die zuständige Richterin ordnete nun eine Anhörung zu diesem Thema für diesen Freitag an.

Trumps Anwälte wollen Prozess verzögern
Trump selbst muss bei dieser Anhörung in der US-Hauptstadt Washington nicht dabei sein. Einen weiteren Termin hatte die Richterin bereits zuvor für den 28. August angesetzt. Auch hier ist Trumps Anwesenheit nicht notwendig. Dort soll über das weitere Prozedere - möglicherweise auch den Termin für einen Prozessauftakt - entschieden werden. Trumps Anwälte versuchen, diesen Termin zu verzögern, und begründen dies mit der Komplexität des Falls.

Dem Republikaner, der bei der Präsidentenwahl 2024 erneut antreten will, wird unter anderem vorgeworfen, eine Verschwörung gegen den Staat orchestriert zu haben. Trump plädierte auf „nicht schuldig“.

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