Ferialjobber sind so genannte "FerialarbeitnehmerInnen". Für sie gelten bei Bezahlung, Arbeitszeit und Kündigungsschutz die "normalen" arbeitsrechtlichen Vorschriften - für die Bezahlung zumindest der Kollektivvertragslohn. Bei Fehlen einer derartigen Grundlage gilt, was entsprechend ortsüblicher Entlohnung vereinbart wird.
800 Euro sollten mindestens rausschauen
Als Faustregel gilt: 800 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen. "Vor Jobantritt sollten Arbeitszeit und Entlohnung, aber auch die Art der Tätigkeit, unbedingt in einem Vertrag schriftlich fixiert werden", rät AK-Experte Kurt Retzer, "während des Ferialjobs empfehlen wir genaue Arbeitsaufzeichnungen. Wenn es Probleme gibt, helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer."
Tipps vor Antritt des Ferialjobs
Tipps während des Ferialjobs
Tipps nach Ende des Ferialjobs
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