Ferialjob-Tipps

Tipps, damit der Ferialjob kein Flop wird

Wirtschaft
27.06.2006 16:50
130.000 Schülerinnen und Schüler gehen jedes Jahr im Sommer einem Ferialjob nach. Manche, weil sie schlicht Erfahrung sammeln wollen, viele aber, weil sie das liebe Geld brauchen. 80.000 Jugendliche wiederum müssen ein Pflichtpraktikum (berufsbildende mittlere und höhere Schulen) absolvieren. "Egal, was dahinter steckt: Für viele Junge kommt oft nachher das böse Erwachen, weil sie viel weniger verdient haben, als sie erhofft hatten", sagt Kurt Retzer, Arbeitsrechtsexperte der AK und fügt hinzu: "Vorher fragen zahlt sich auf jeden Fall aus."

Ferialjobber sind so genannte "FerialarbeitnehmerInnen". Für sie gelten bei Bezahlung, Arbeitszeit und Kündigungsschutz die "normalen" arbeitsrechtlichen Vorschriften - für die Bezahlung zumindest der Kollektivvertragslohn. Bei Fehlen einer derartigen Grundlage gilt, was entsprechend ortsüblicher Entlohnung vereinbart wird.

800 Euro sollten mindestens rausschauen
Als Faustregel gilt: 800 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen. "Vor Jobantritt sollten Arbeitszeit und Entlohnung, aber auch die Art der Tätigkeit, unbedingt in einem Vertrag schriftlich fixiert werden", rät AK-Experte Kurt Retzer, "während des Ferialjobs empfehlen wir genaue Arbeitsaufzeichnungen. Wenn es Probleme gibt, helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeiterkammer."

Tipps vor Antritt des Ferialjobs

  1. Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung oder des Praktikums, Arbeitszeit, Entlohnung, sowie einen eventuellen Abzug für Kost oder Quartier in einem Arbeitsvertrag oder PflichtpraktikantInnenvertrag schriftlich vereinbaren.
  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren und, falls keine geregelte Arbeitszeit, die freien Tage im vorhinein festlegen.

Tipps während des Ferialjobs

  1. Regelmäßig genaue Aufzeichnungen über die tatsächliche Tätigkeit und Arbeitszeit führen und aufbewahren um - wenn nötig - die Art und Dauer der Beschäftigung nachweisen zu können.
  2. Unrichtige Aufzeichnungen nicht unterschreiben!
  3. Der Arbeitgeber muss Praktikanten unverzüglich bei der Gebietskrankenkasse anmelden und umgehend eine Abschrift dieser Anmeldung aushändigen.

Tipps nach Ende des Ferialjobs

  1. Keine (meist klein gedruckte) Verzichtserklärung unterschreiben!
  2. Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde (z.B.  Überstundenentlohnung) soll der Arbeitgeber umgehend und schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden.
  3. Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einem Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückverlangt werden.
  4. Wenn es zu Problemen kommt, so ist es sinnvoll umgehend mit dem Betriebsrat, mit der zuständigen Fachgewerkschaft oder der AK Kontakt aufzunehmen.
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