Keine Berufung

Missbrauchsverfahren gegen Luc Besson eingestellt

Society International
22.06.2023 06:58
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Kassationsgericht in Paris hat die Einstellung von Ermittlungen gegen den französischen Regisseur Luc Besson wegen mutmaßlicher Vergewaltigung endgültig bestätigt. Es gebe keinen Grund, eine Berufung zuzulassen, hieß es in der am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Entscheidung des Gerichts, das Urteile auf Rechtsfehler überprüft.

Nach Angaben der Anwälte des Filmemachers ist damit nach fünfjähriger juristischer Auseinandersetzung das von der Schauspielerin Sand Van Roy angestrengte Verfahren endgültig ad acta gelegt.

Schauspielerin bezichtigte Besson der Vergewaltigung
Van Roy erstattete 2018 wenige Stunden nach einem Treffen mit ihm Strafanzeige wegen Vergewaltigung. Später zeigte sie ihn erneut wegen weiterer Vergewaltigungen und sexueller Gewalt in den beiden Jahren zuvor an.

Besson ist für Filme wie „Im Rausch der Tiefe“ von 1988 und „Léon - Der Profi“ von 1994 bekannt.

Van Roy hatte in Bessons Film „Valerian - Die Stadt der tausend Planeten“ von 2017 mitgespielt. Sie machte geltend, dass der Regisseur seine Machtposition ausgenutzt und gedroht habe, ihre Schauspiel-Karriere zu beeinträchtigen.

Vorwürfe zurückgewiesen
Besson hatte die Anschuldigungen immer zurückgewiesen und von einer „einvernehmlichen außerehelichen Affäre“ gesprochen. Auch Missbrauchsvorwürfe anderer Frauen wies er stets zurück. Van Roy kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

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