Fünf EU-Länder dagegen

Mehr Schutz für Arbeiter von Online-Lieferdiensten

Ausland
12.06.2023 17:16

Mitarbeiter von Online-Lieferdiensten oder Fahrdienst-Vermittlern sollen in der EU besser geschützt werden. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten sprach sich am Montag für ein entsprechendes Gesetz aus. Dem Willen der EU-Staaten nach gilt künftig als Angestellter, wer drei von sieben Kriterien erfüllt. Dazu zählen eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen und Regeln für das Auftreten oder Verhalten der Arbeiterinnen und Arbeiter.

„Derzeit sind die meisten der 28 Millionen Plattformbeschäftigten in der EU, darunter Taxifahrer, Hausangestellte und Fahrer von Lebensmittellieferungen, formell selbstständig“, teilte die schwedische EU-Ratspräsidentschaft am Montag mit.

Es gebe aber Hinweise darauf, dass sie in einigen Fällen eigentlich Angestellte seien und ihnen eigentlich zusätzliche Rechte zustünden.

Jetzt Verhandlungen mit dem EU-Parklament 
Die Pläne müssen noch mit dem Europaparlament verhandelt werden, das bei dem Thema ein Mitspracherecht hat. Sie gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese will erreichen, dass Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten bekommen.

Deutschland, Spanien, Estland, Griechenland und Lettland dagegen
Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung bei dem EU-Ministertreffen in Luxemburg. Aus der an der Bundesregierung beteiligten FDP wurde das Vorhaben kritisiert. Die Europaabgeordnete Svenja Hahn sprach von einem Angriff auf die Solo-Selbstständigkeit. Neben Deutschland unterstützen nach Angaben der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft auch Spanien, Estland, Griechenland und Lettland das Vorhaben nicht.

Eine Einigung gab es dann auch rund um einheitliche Standards für Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass die entsprechenden Behörden die nötige „Macht, Ressourcen und Unabhängigkeit“ haben, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Ratspräsidentschaft.

Im österreichischen Arbeitsministerium gab man sich im Vorfeld des Treffens gelassen. Da man in Österreich mit der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft und weiteren Stellen bereits über ein sehr gut funktionierendes System und hohe Gleichstellungsstandards verfüge, gehe man von keinem großen Anpassungsbedarf aus, wenngleich der endgültige Text erst nach den Trilogverhandlungen feststehe.

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