Härtetest für Projekte

Radverkehr soll weniger „unter die Räder kommen“

Politik & Wirtschaft
17.05.2023 13:21

Oft ist es so, dass der Radverkehr bei einem Bauprojekt bzw. einer verkehrsorganisatorischen Maßnahme erst am Ende und dadurch nicht oder zu wenig berücksichtigt wird. Mit einem speziellen Radverkehrscheck will Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) das verhindern. 

„Der Radverkehrs-Check ist das neue Werkzeug der Direktion Straßenbau und Verkehr des Landes Oberösterreich“, sagt Landesrat Steinkellner: „Er ist ein wichtiges Instrument, um die infrastrukturellen und verkehrsorganisatorischen Bedingungen für den Radverkehr in Oberösterreich zu verbessern.“

Ausgiebiger Test bei 20 Projekten
Dieser spezielle Härtetest für Verkehrsprojekte sei in den beiden Vorjahren bei mehr als 20 Projekten ausgiebig getestet und entsprechend weiterentwickelt und angepasst worden. Steinkellner zum aktuellen Stand: „Derzeit ist der Check unter anderem bei rund 60 Brückensanierungsprojekten in Bearbeitung. Der Radverkehrs-Check wird daher bereits im Regelbetrieb angewandt, laufend evaluiert und weiterentwickelt.“

Radverkehrsbeauftragter ist beteiligt
Der Radverkehrs-Check wird gemeinsam von den jeweiligen Mitarbeiter/innen der Abteilungen mit dem Radverkehrsbeauftragten des Landes oder einem der sechs regionalen Mobilitätsmanager bzw. -managerinnen durchgeführt. Die Anwendung erfolgt in drei Stufen. In der Vorplanungs- und Planungsphase, vor der Umsetzung sowie vor der Verkehrsfreigabe.

Abweichungen sind zu begründen
Das Ergebnis des Radverkehrs-Checks stellt eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen im Projekt dar. Wird das Ergebnis nicht oder nur zum Teil in den weiteren Planungen des Projekts umgesetzt, ist dies zu begründen.

Leichterer Bau von Radhauptrouten
In die Landtags-Pipeline kommt demnächst die Novellierung des Oö Straßengesetzes, da hat die Begutachtungsfrist Ende März geendet.  „Die Novelle bringt zwei wesentliche Verbesserungen mit sich“, sagt Landesrat Steinkellner: „Einerseits soll durch die Vereinfachung eine Entbürokratisierung erzielt werden und andererseits der Bau von Radhauptrouten erleichtert werden.“

60 Prozent finanziert das Land OÖ
Als neue Straßenkategorie stehen fortan Radhauptrouten im oberösterreichischen Straßengesetz. Diese werden zu einem fixen Kostenschlüssel zum Vorteil für die Anrainergemeinden abgerechnet. Während das Land 60 Prozent der Investitionen in die Radwege übernimmt, entfällt auf die Gemeinden ein Beitrag von 40 Prozent der Herstellungskosten.

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