Nachdem im Februar ein kleiner Bub (5) bei einem Kindergartenausflug in Mattersburg im Burgenland ums Leben gekommen war, sind die Ermittlungen gegen zwei Kindergärtnerinnen nun eingestellt worden. Es handle sich um einen Unglücksfall, es könne keine Vernachlässigung der Betreuungspflicht nachgewiesen werden, hieß es am Dienstag aus der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
Die Gruppe eines Mattersburger Kindergartens mit neun Kindern war Ende Februar auf einer Flurreinigungsaktion unterwegs, als der Bub verschwand. Die Betreuerinnen liefen dem Kind auf dem leicht hügeligen Gelände noch nach, verloren es dann aber aus den Augen. Gegen die Kindergärtnerinnen wurde in weiterer Folge wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.
Aneinanderreihung unglücklicher Umstände
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wurden nun jedoch eingestellt. Auf Basis der vorliegenden Beweise habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können. Es habe sich um die Aneinanderreihung unglücklicher Umstände gehandelt, es liege kein Verschulden am Tod des Kindes vor, erklärte eine Sprecherin.
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