„Wir haben eine gute Nachricht für Sie!“ So beginnt die Paket-Zustellbenachrichtigung, die Friederike H. (Name der Red. bekannt) am 17. November des Vorjahres um 9.50 Uhr per E-Mail erhielt. Die Sendung an Frau H., Schmuckzubehör mit einem Wert von 440 Euro, war aber nicht dort, wo sie sein sollte.
Die Pensionistin aus dem Tennengau hatte mit dem Paketdienst DPD eine Abstellgenehmigung vereinbart. Für die Lieferanten eine Arbeitserleichterung, für Empfänger eine riskante Sache. Denn: Ist das Päckchen am Abstellort weg, trägt der Konsument das Risiko. So auch im Fall des Schmuckzubehörs von Frau H. Das Packerl ist bis heute verschwunden. Der Paketdienst beharrt darauf, dass ordnungsgemäß zugestellt wurde, übermittelte der Pensionistin sogar Luftaufnahmen samt digitaler Daten zum Scan des Lieferanten.
Frau H. zweifelt das bis heute an: „Wir waren zum Zeitpunkt der vermeintlichen Lieferung daheim. Wir haben vom Lieferanten nichts gehört, nichts gesehen.“ Sie habe mittlerweile dutzendfach reklamiert, den Konsumentenschutz eingeschaltet. Das Paket und die 440 Euro sind aber wohl für immer weg.
Die Abstellgenehmigung widerrief Frau H. sofort nach dem Zwischenfall. Ein Paket wenige Tage darauf wurde wieder erfolgreich zugestellt. Jedoch erneut einfach abgestellt – obwohl zum Lieferdatum bereits keine Genehmigung mehr vorlag.
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