Kritik an Aufarbeitung

Terror in Wien: Volksanwälte bemängeln Ministerium

Politik
18.01.2023 13:15

Ein „Sonderbericht“ der Volksanwaltschaft geht im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Wien im November 2020 hart ins Gericht mit dem Innenministerium. Konkret werden lückenhafte Ermittlungen, Fehleinschätzungen und Rechtsirrtümer bemängelt. „Es ging bei dem Bericht aber nie darum, einzelne Personen an den Pranger zu stellen“, sagte Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) bei der Präsentation des Berichts am Mittwoch.

Drei Beamte der Volksanwaltschaft haben sich laut Rosenkranz mehrere Monate mit den Ereignissen rund um den Terroranschlag beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines - von allen drei Volksanwälten und -Anwältinnen unterzeichneten - Berichts an die Abgeordneten übermittelt und ist online einsehbar.

„Folgenschwerer Verwaltungsmissstand“
„Hauptkritikpunkt“ des Berichts ist laut Rosenkranz, dass die Beamten des damaligen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) sowie des Landesamts für Verfassungsschutz (LVT) Wien die Staatsanwaltschaft nicht darüber informiert hätten, dass der spätere Attentäter im Sommer 2020 versucht habe, in der Slowakei an Munition für eine AK-47 zu kommen. Der unterlassene Hinweis an die Staatsanwaltschaft sei ein „folgenschwerer Verwaltungsmissstand“.

Es gebe einen „Rechtsirrtum“ im Innenministerium, kritisiert die Volksanwaltschaft. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Es gebe einen „Rechtsirrtum“ im Innenministerium, kritisiert die Volksanwaltschaft.

Auch das Verhalten des Ministeriums rund um die Prüfung der Volksanwaltschaft wird kritisiert. Aktenlieferungen oder die Beantwortung von Fragen der Prüfer seien mehrfach verweigert worden. Laut Volksanwaltschaft handelte es sich dabei um einen „Rechtsirrtum“ des Innenministeriums. An die Akten sei man nur über das Justizministerium gelangt, das sich kooperativ gezeigt habe.

Ministerium verweist auf eingestellte Verfahren
Im Innenministerium verwies man vergangene Woche auf APA-Anfrage auf seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellte Ermittlungen gegen Beamte des LVT. Grundlage dieser Ermittlungen waren Anzeigen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Nachdem das Ermittlungsverfahren von der WKStA eingestellt wurde, habe die LPD Wien den Sachverhalt geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass „weder dienstrechtliche noch disziplinäre Maßnahmen gegen die betroffenen Bediensteten zu ergreifen waren.“

Gesetzliche Klarstellung gefordert
Rosenkranz vermisse bei der Aufarbeitung des Anschlags aufseiten der Beamten „das nötige Feuer“. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) empfiehlt er die „lückenlose disziplinarrechtliche Aufklärung“ der Versäumnisse im Verfassungsschutz. Im Hinblick auf die Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft sieht der Bericht eine „Rechtsunsicherheit“, bedingt durch die Trennung der neuen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in die Bereiche Nachrichtendienst und Staatsschutz.

Die Frage, ob auch nachrichtendienstlich gewonnene Informationen an die Justiz zu melden seien, sei im „Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz“ nicht klar geregelt, hier brauche es gesetzliche Klarstellung.

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