Ex-Chef entlastet

OMV: „Kein einklagbares Fehlverhalten“ bei Seele

Wirtschaft
07.09.2022 19:58

Im Rahmen einer vom OMV-Aufsichtsrat beauftragten und nun abgeschlossenen Sonderprüfung gegen den Ex-Chef Rainer Seele ist nach Angaben des Kontrollgremiums kein „einklagbares Fehlverhalten“ festgestellt worden. Man werde aus diesem Grund keine Schadenersatzklage einbringen und der Hauptversammlung die Entlastung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden vorschlagen, teilte die OMV am Mittwochabend mit.

Zur Prüfung standen „mögliche Pflichtverletzungen“ unter anderem im Zusammenhang mit der Änderung von Gaslieferverträgen mit Gazprom Export sowie dem Abschluss eines Sponsoringvertrags mit dem Fußballverein Zenit St. Petersburg im Jahr 2018. Außerdem wurde der Abschluss einer Nebenvereinbarung mit einer OMV-Führungskraft untersucht. Bezüglich der Gaslieferverträge habe der ehemalige CEO „im Rahmen seiner Ermächtigungen“ gehandelt, so der Befund jener Rechtsanwaltskanzleien, die mit der Prüfung beauftragt wurden.

„Hinweise auf Abweichungen“
Im Zuge der Untersuchung hätten sich jedoch „Hinweise auf Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben“ beim Abschluss der Nebenvereinbarung sowie den Sponsoringverträgen ergeben. Dennoch sei davon auszugehen, dass beide Vereinbarungen rechtswirksam abgeschlossen wurden, hieß es von den Rechtsexperten laut Mitteilung. Und: „Trotz festgestellter Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben ist es zu keinem einklagbaren Fehlverhalten des Ex-Vorstandsvorsitzenden gekommen“, sagte Rechtsanwalt Johannes Zink von der Kanzlei hba. Dementsprechend stehe auch einer Entlastung der ehemaligen Führungskraft durch die Hauptversammlung nichts entgegen.

Der Aufsichtsrat will dieser Empfehlung „nach ausführlicher Diskussion“ auch folgen. „Wir haben die Vorwürfe sehr ernst genommen und eine externe Untersuchung beauftragt. Der Aufsichtsrat folgt daher der Empfehlung der Rechtsexperten und wird aus aktueller Sicht keine Klage beauftragen und der kommenden Hauptversammlung die Entlastung des Ex-Vorstandsvorsitzenden vorschlagen“, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende der OMV Mark Garret in der Mitteilung zitiert.

Nachlässiger Umgang mit Compliance-Regeln
Die Prüfergebnisse hätten aber „auch einen nachlässigen Umgang des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in der Auslegung der strengen Compliance- und Verhaltensregeln der OMV“ ergeben, räumte Garret ein. Derartiges Verhalten habe in der OMV keinen Platz, weswegen die internen Regeln dahingehend verschärft worden seien, dass strategisch bedeutsame Verträge eine formale Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern.

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